Das Bundessozialgericht hat sich kürzlich mit der Vergütung von Krankenhausleistungen in außergewöhnlichen Behandlungsfällen, sogenannten Kostenausreißern, befasst. Einschlägige und angemessene Entgelte konnten die betroffenen Krankenhäuser nicht abrechnen, weil es an entsprechenden Vereinbarungen auf Orts- oder Bundesebene fehlte.
Auch ein pauschaliertes Vergütungssystem für Krankenhäuser muss eine sachgerechte Regelung zur Vergütung von Behandlungsfällen enthalten, die einen außergewöhnlichen…