Mit Urteil aus Januar 2025 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass für den Nachweis des Zugangs einer Kündigungserklärung, die als Einwurf-Einschreiben versandt wurde, ein Auslieferungsbeleg erforderlich ist. Ein Einlieferungsbeleg des Arbeitgebers genügt nicht einmal zur Begründung eines Anscheinsbeweises für eine erfolgreiche Zustellung.
Schon das vorinstanzliche Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Baden-Württemberg aus Dezember 2023 hatte für einen „Aufreger“ in der…