Krankenkassen

Stoff‑Ahnis: "Wir brauchen das Vetorecht der GKV beim Transformationsfonds"

  • Politik
  • Titel
  • 19.03.2026

f&w

Ausgabe 3/2026

Seite 216

Stefanie Stoff-Ahnis, Stellvertretende Vorstandsvorsitzende, GKV-Spitzenverband

Die GKV dürfe beim Transformationsfonds nicht zum Zuschauer degradiert werden, weil sie am Ende die Rechnung für den laufenden Betrieb zahlt, erklärt Stefanie Stoff-Ahnis. Außerdem warnt die GKV-Vorständin eindringlich vor einer Ausweitung der Personalbemessung.

Frau Stoff-Ahnis, das Thema Entbürokratisierung steht beim BMG weit oben auf der Agenda. Wo würden Sie im Krankenhaussektor entbürokratisieren?

Wir finden hier zwei Bereiche besonders relevant – die Personalvorgaben und das Prüfquotensystem. Die im zeitlichen Verlauf angewachsenen Personalvorgaben im Krankenhaus sollten in ein zentrales System überführt werden. Dadurch würden die verschiedenen Nachweisverfahren in einen einheitlichen Minimaldatensatz zusammengeführt und nur an eine Stelle gemeldet werden müssen – das brächte einen immensen Bürokratieabbau mit sich. Der Pflegepersonalquotient könnte dabei als Steuerungsinstrument dienen für die Personalausstattung sowie die Finanzierung, die Pflegepersonaluntergrenzen müssten als unverzichtbare Schutzlinie erhalten und anlassbezogen überprüft werden. Die Pflegepersonalbemessung PPR 2.0 ist in der Praxis enorm bürokratisch und zudem ungeeignet für Finanzierungs- oder Sanktionsfragen. Wir raten hier dringend von einer Ausweitung auf weitere Berufsgruppen ab.

Für die GKV muss daneben die Abschaffung des Prüfquotensystems auf den Tisch. Es geht um ein System, das seit sechs Jahren bundesweit keine positive Entwicklung zeitigt. Falsche Rechnungen bezahlen zu müssen, ist für die GKV durch nichts zu rechtfertigen. Das kostet die Versichertengemeinschaft jährlich eine Milliarde Euro. Wenn per Gesetz Abrechnungsqualität ab 60 Prozent als gut und sanktionsfrei gelten muss, liegt ein Denkfehler auf der Hand. Zudem existiert ein Verrechnungsverbot, welches aktuell zu aufwendigen Erörterungsverfahren für beide Seiten führt: Durch das Verbot, Forderungen gegeneinander aufzurechnen, müssen die Krankenkassen klagen, um an zu Unrecht gezahlte Gelder der Beitragszahler zu gelangen.

Klinikverbände fordern die Abschaffung der Personaluntergrenzen – oder die Umstellung auf Jahresmeldungen. Was halten Sie von solchen Forderungen, gibt es seitens der GKV ein Kompromissangebot?

Die Abschaffung der Pflegepersonaluntergrenzen ist keine Option – mit dieser verpflichtend einzuhaltenden „roten Linie“ stehen der Patientenschutz und der Schutz der Pflegekräfte vor Überlastung klar im Vordergrund. Die verschiedenen Personalinstrumente müssen in einem System zusammengeführt werden, ohne Mindestniveauvorgaben auszuhebeln.

Eine weitere Forderung der Kliniken ist es, Strukturprüfungen zu vereinfachen. Sehen Sie hier auch Entbürokratisierungspotenzial?

Die Strukturprüfungen haben wir bereits im erheblichen Maße entbürokratisiert. So wurden die Prüfintervalle auf einen zwei- bis dreijährigen Turnus verlängert, was den Aufwand für die Krankenhäuser deutlich reduziert. Auch die kürzlich genehmigte Leistungsgruppen- und Strukturprüfungsrichtlinie des Medizinischen Dienstes Bund reduziert den Aufwand, da bereits erhobene Prüfungsinformationen systematisch mehrfach genutzt werden können. Über 90 Prozent der Krankenhäuser bestehen die Strukturprüfungen. Wir müssen also einen effizienteren Umgang mit den wenigen Häusern finden, die die Anforderungen nicht erfüllen. Eine Möglichkeit wäre etwa, dass künftig nur noch die Krankenhäuser mit negativen Prüfergebnissen diese zentral melden, statt wie bisher flächendeckende Nachweis- und Meldeverfahren für alle Häuser vorzusehen. Das wäre ein weiterer Baustein, um Bürokratie abzubauen.

Zuletzt ist der seit Jahren schwelende Konflikt ums Pflegebudget zwischen Kliniken und Kassen eskaliert. Wie lässt sich dieses Instrument verändern – oder hat ausgedient?

Die Fehlanreize des Pflegebudgets sind offenkundig. Der überproportionale Anstieg bei den Kosten ist ein Ergebnis dieser Fehlanreize – hier muss dringend nachjustiert werden. Als besonders kritisch sehe ich, dass dem Pflegebudget eine Obergrenze fehlt. Ohne verbindliche Begrenzung und ohne Steuerungsmechanismen werden Pflegekräfte ineffizient eingesetzt, auch außerhalb ihrer Qualifikation, und dazu ist diese Fachgruppe in der Versorgung einfach zu wichtig. Kurz gesagt: In der jetzigen Form hat das Pflegebudget ausgedient.

Das KHAG steckt noch im parlamentarischen Prozess. Die Länder drohen mit dem Vermittlungsausschuss und setzen den Bund unter Druck. Womit könnten Sie eher leben: dass die 2.000-Meter-Regel flexibilisiert wird oder dass die Zahl der Leistungsgruppen, auf die Fachärzte angerechnet werden dürfen, auf fünf erhöht wird?

Es geht nicht darum, womit wir eher leben können, sondern darum, womit Patientinnen und Patienten besser und länger überleben können. Dies scheint leider in der politischen Debatte außer Acht zu geraten. Die sogenannte „Flexibilisierung“ der 2.000-Meter-Regel ist dabei ein irreführender Begriff. Tatsächlich würden damit zentrale Qualitätsanforderungen über eine Aufweichung des Standortbegriffs umgangen werden. Damit würde politisch konterkariert, was medizinisch längst geboten ist: eine konsequente Zentralisierung komplexer stationärer Leistungen an klar definierten, leistungsfähigen Standorten.

Auch weitere Anrechnungen von Fachärztinnen und Fachärzten auf fünf Leistungsgruppen halten wir für kritisch. Bereits die derzeitige Regelung stellt hohe Anforderungen an die zeitliche Präsenz und Verfügbarkeit. Ein zusätzliches Aufweichen würde die ohnehin hohe Arbeitsbelastung dieser medizinischen Fachkräfte weiter erhöhen und die reale personelle Vorhaltung pro Leistungsgruppe faktisch entwerten. Das schwächt nicht nur die Qualitätssicherung, sondern verletzt den Kern der leistungsgruppenbasierten Planung. Beide Punkte stehen exemplarisch für ein größeres Problem: Die im KHAG vorgesehenen sehr weitgehenden Kooperationsregelungen bergen aus unserer Sicht erhebliche Risiken für die Patientensicherheit und sie machen zugleich eine seriöse transparente Kalkulation der Vorhaltevergütung schwer bis unmöglich. Wenn Leistungsgruppen ihre Steuerungswirkung behalten sollen, dürfen strukturelle Mindestanforderungen nicht schrittweise relativiert werden.

Förderanträge für den Krankenhaustransformationsfonds sollen die Länder im Einvernehmen mit den Kassen stellen. Die Länder wollen diesen Passus herausverhandeln. Ist diese Forderung nachvollziehbar, jetzt wo die Kassen den Fonds nicht mehr mitfinanzieren müssen?

Der KHAG-Entwurf verwässert die bisherige Einvernehmensregelung bereits deutlich – die Bundesländer sollen das Einvernehmen zu den Vorhaben nur noch „anstreben“. Sowohl diese Abschwächung als auch die noch weitergehende Forderung nach einer kompletten Streichung sind nicht akzeptabel. Auch wenn der Transformationsfonds nun aus Bundesmitteln gespeist wird, bleibt die Beteiligung der Krankenkassen unverzichtbar. Der Transformationsfonds soll die Krankenhausstrukturen neu ausrichten – Strukturen, deren laufende Finanzierung aktuell und künftig überwiegend aus GKV-Mitteln erfolgt. Wir brauchen daher das Vetorecht der GKV als qualitäts- und wirtschaftlichkeitsorientiertes Korrektiv. Ohne Einvernehmen wird der Transformationsfonds schlimmstenfalls Milliarden verbrennen, ohne die Versorgung nachhaltig zu verbessern. Wir warnen davor, die GKV hier zum bloßen Zuschauer zu degradieren, der am Ende aber die Rechnung für den laufenden Betrieb zahlen muss.

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