Bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand zählt jede Sekunde. Smartphone-Apps, die qualifizierte Ersthelfer alarmieren, könnten Leben retten – doch ihr Einsatz ist bislang freiwillig. Notfallmediziner Clemens Kill fordert nun eine gesetzliche Verankerung der digitalen Helfer in der Rettungskette.
Wie funktioniert die Rettungskette mit dem Ersthelfer-Alarm per Smartphone?
Wenn bei der Notrufabfrage ein Herz-Kreislauf-Stillstand vermutet wird, alarmiert die Rettungsleitstelle zusätzlich zu den Einsatzkräften des Rettungsdienstes registrierte und in Wiederbelebung ausgebildete Ersthelfer. Die dabei eingesetzten Systeme suchen mittels App nach Ersthelfern, die sich möglichst dicht am Notfallort aufhalten, und alarmiert die nächstgelegenen zwei bis drei Helfer. Wenn sie die Einsatzübernahme per App bestätigen, werden sie zum Notfallort navigiert, um die Reanimation zu beginnen. Das Ganze dauert nur wenige Sekunden. In einigen Systemen wird auch ein weiterer Helfer zum nächsten Defibrillator gelenkt, der diesen dann ebenfalls zum Notfallort bringt.
Welche Chancen bieten die Notfall-Apps? Und wo liegen die Grenzen der Technologie?
Die Ersthelfer-Apps bieten die einzigartige Chance, beim Herz-Kreislauf-Stillstand binnen Sekunden bis Minuten mit der Wiederbelebung zu beginnen – das ist extrem wichtig fürs Überleben. Allerdings gibt es auch Situationen, wo üblicherweise keine Ersthelfer alarmiert werden sollten, da beispielsweise Einsatzstellen unsicher sind, wie das bei Gewalttaten der Fall sein kann. Die Sicherheit der Ersthelfer geht immer vor. Grundsätzlich können die Systeme meist problemlos an die Rettungsleitstellen angeschlossen werden. Jedoch sind die meisten davon regionale Lösungen, funktionieren nicht bundesweit. Wer also in einer anderen Stadt ist, würde nicht alarmiert werden. Aber: Die Ersthelfer-Apps sind ausdrücklich für den Herz-Kreislauf-Stillstand designt, denn dort kommt es auf sofortige Hilfe an – ganz ohne Notfallausrüstung. Alle anderen Notfälle profitieren von diesen wenigen Minuten Zeitvorteil nur sehr wenig.
Warum sollte das System dringend gesetzlich verankert werden?
Patienten mit Herz-Kreislauf-Stillstand haben mit Rettungsketten wie diesen signifikant bessere Überlebenschancen. Die Kliniken profitieren davon, dass mehr Notfallpatienten mit einer erfolgreichen Wiederbelebung in die Kliniken gelangen können. Aber ohne gesetzliche Grundlage gibt es keine Möglichkeit, die Kosten eines solchen Systems zu refinanzieren, und die Rettungsdienstträger sind nicht verpflichtet, das umzusetzen. Die Kliniken können nur ihre Mitarbeitenden zur Teilnahme motivieren und beispielsweise für Schulungen freistellen, um genügend Ersthelfer verfügbar zu bekommen.