Die Finanzkrise im deutschen Gesundheitswesen spitzt sich zu. Vorschläge der Finanzkommission Gesundheit zeigen: Eine klare Trennung von Gesundheits‑ und Sozialpolitik ist überfällig, meint Ellio Schneider.
Kranken- und Rentenversicherung stecken unzweifelhaft in einer dramatischen Finanzkrise. Mit dieser Problematik hat sich die Finanzkommission Gesundheit befasst und 66 Einsparvorschläge für die GKV vorgelegt.
Analysiert man diese Vorschläge, kommt man zu einem übergeordneten Befund: Es ist klug, Gesundheits- und Sozialpolitik voneinander zu trennen und nicht zu vermischen! Dies ist aber in den vergangenen Jahrzehnten in der Krankenhaus- und Rehabilitationsversorgung zu häufig geschehen. Das ist ein Fehler, den Gesundheitspolitiker und Selbstverwalter nun dringend korrigieren müssen.
Viel zu häufig hat man Gesundheitsdienstleistungen in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen nicht ausschließlich auf den Patienten und eine gute Patientenversorgung, sondern auch auf die Bedürfnisse der Mitarbeitenden ausgerichtet. Das ist gut gemeint, führt aber zu suboptimalen Ergebnissen und ist sehr teuer.
Konkret: Wenn Politik und Selbstverwaltung die Rahmenbedingungen für die Erbringung von Krankenhaus-Reha-Leistungen definieren möchten, sollten sie sich auf qualitätsrelevante Aspekte der Leistungserbringung und Patientenversorgung beziehen. Welche Leistung, wie lange, wie häufig und wer darf sie erbringen? Auch Mindestmengen, die nach einem wissenschaftlichen Verfahren festgelegt werden, gehören dazu.
Die zentralistische Festlegung von Mindestpersonalzahlen ohne medizinisch/wissenschaftliche Evidenz, nach dem Motto „Wir hätten das Gefühl, so viele Mitarbeitende wären angemessen, um Patienten und Mitarbeitenden gerecht zu werden“, ist fragwürdig.
Noch problematischer wird es, wenn, wie in der Rentenversicherung vorgesehen, Personalkosten nur dann im Vergütungssatz refinanziert werden sollen, wenn die Einrichtung Tarifverträge mit Gewerkschaften geschlossen hat. Das ist nicht evidenzbasiert und hat mit guter Patientenversorgung nichts zu tun.
Sozialpolitik muss in einem anderen Ressort geregelt und verantwortet werden. Solche Entscheidungen sollte die DRV auch nicht mit Rücksicht auf die Gewerkschafter in ihrer Selbstverwaltung treffen. Das verletzt die Regeln von Corporate Governance.
Die Finanzkommission Gesundheit hat empfohlen, die Refinanzierung tariflich bedingter Personalkosten in Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen zu beenden, weil dies teuer und nicht evidenzbasiert ist. Bleibt die Refinanzierung von leistungsrelevanten Kosten in der Vergütung.
Diese Erkenntnis sollte auch die Entscheider des neuen Vergütungssystems in der medizinischen Reha der Rentenversicherung leiten: Es kommt auf die gute rehabilitationsmedizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten an und nicht auf sozialpolitische Aspekte wie mit ver.di geschlossene Tarifverträge. Solche versorgungsfremden Aspekte haben in der Definition von Reha-Leistungen nichts verloren.
Deshalb muss die einrichtungsspezifische Komponente im Vergütungssystem der DRV so umgebaut werden, dass die Kosten einrichtungsspezifischer Leistungserbringung der Patientenversorgung abgegolten werden, nicht die Kosten, die sich lediglich aus dem Abschluss von Tarifverträgen ergeben.