Finanzkommission

„Die Politik wird jetzt die dicken Bretter bohren“

  • Politik
  • Titel
  • 06.07.2026

f&w

Ausgabe 7/2026

Seite 588

Prof. Jonas Schreyögg, deutscher Ökonom und Inhaber des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Management im Gesundheitswesen an der Universität Hamburg sowie wissenschaftlicher Direktor und Gründungsmitglied des Hamburg Center for Health Economics (HCHE). Hamburg, den 16.10.2024

Jonas Schreyögg ist einer der einflussreichsten Politikberater im Gesundheitswesen. Im f&w-Interview erklärt er, warum er das GKV-Sparpaket gut findet und welche Strukturreformen noch kommen müssen.

Herr Schreyögg, die Grundlage für das GKV-Spargesetz von Nina Warken ist die Empfehlung der Finanzkommission, die ein Sparpotenzial von über 40 Milliarden Euro im Gesundheitswesen beziffert hat. Wie viel von Warkens Gesetz ist echte Strukturreform und wie viel kurzfristige Kostendämpfung?

In dem Entwurf sind schon einige strukturelle Dinge enthalten. Unsere wichtigste Empfehlung ist die einnahmen-orientierte Ausgabenpolitik. Die haben wir in Deutschland viele Jahre gelebt, aber seit 2009 Stück für Stück aufgeweicht – und das ist unser eigentliches Problem. Die Vergütungsanstiege der letzten Jahre übersteigen die Grundlohnrate deutlich, das kann auf Dauer kein Solidarsystem durchhalten. Das Gesetz stoppt diese Entwicklung. Im nächsten Schritt müssen wir langfristig in jedem Sektor zu belastbaren Kostenindizes kommen. Denn der Orientierungswert bildet die tatsächlichen Kosten nicht ab. Das ist nicht trivial und das ist auch kein deutsches Problem – doch diese Indizes wären eine Basis für gerechte Vergütung.

Wie sähen solche Indizes aus und wo gibt es schon gute Ansätze?

In Großbritannien und den USA gibt es solche Indizes. Dort wird die Kostenentwicklung nach Landkreisen oder anderen räumlichen Größen erfasst. So lässt sich differenzieren zwischen Ballungsräumen und ländlichem Raum. Für Deutschland bedeutet das, wir bräuchten möglichst regionale Kostenorientierungswerte und daran gekoppelt einen Bundesbasisfallwert.

Ist die Koppelung der Vergütung von Leistungserbringern an die Einnahmenentwicklung der Kassen nicht der Abschied von einer bedarfsgerechten Versorgung?

Dieses Argument kann ich gar nicht nachvollziehen. 2026 wurde zwar die Meistbegünstigungsklausel gesetzlich ausgesetzt; um die Mindereinnahmen auszugleichen, wird für die Verhandlung des Landesbasisfallwertes für das Jahr 2027 ein um 1,14 Prozent erhöhter Wert als Berechnungsgrundlage herangezogen. Hinzu kam der Rechnungszuschlag von 4 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen. Mit dem KHAG wurden zusätzlich noch 1,2 Milliarden Euro mehr an Ausgaben etwa durch Zuschläge und die Herausnahme der Abrechnung der Vergütung des Vorhaltebudgets aus der Krankenhausrechnungsprüfung ab dem Jahr 2028 beschlossen. Diese Mehrkosten haben aufwachsende Wirkung. Das heißt, für die Jahre 2027 und 2028 dürfte der Zuwachs für die Kliniken damit nah bei der Grundlohnrate liegen.

Die Krankenhäuser sollen 4,6 Milliarden Euro sparen – quasi nach der Rasenmähermethode. Pauschal trifft diese Maßnahme hoch spezialisierte Zentren genauso hart wie chronisch defizitäre Grundversorger. Lässt sich ein Preismoratorium nicht zielgenauer differenzieren, um die Versorgungsqualität in der Fläche nicht zu gefährden?

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