Scheinselbstständigkeit: Der Bundesgerichtshof (BGH) äußert sich zur Risikoverteilung bei Arzt-Kooperationen.
Stellt sich die Tätigkeit einer natürlichen Person nach deren tatsächlichem Gesamtbild als abhängige Beschäftigung dar, ist ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungs- verhältnis nicht deshalb ausgeschlossen, weil der zugrunde liegende Vertrag nur zwischen dem Auftraggeber und einer Ein-Mann-Gesellschaft geschlossen wurde, dann aber deren Geschäftsführer und Gesellschafter die…