BGH-Urteil zu Kooperationsverträgen

Warum Ein-Mann-Gesellschaften für Krankenhäuser riskant sind

  • Recht
  • Management
  • 24.06.2026

f&w

Ausgabe 7/2026

Seite 640

Die Scheinselbstständigkeit von Ärzten im Krankenhaus bleibt ein zentrales Risiko für Klinikträger.

Scheinselbstständigkeit: Der Bundesgerichtshof (BGH) äußert sich zur Risikoverteilung bei Arzt-Kooperationen.

Stellt sich die Tätigkeit einer natürlichen Person nach deren tatsächlichem Gesamtbild als abhängige Beschäftigung dar, ist ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungs- verhältnis nicht deshalb ausgeschlossen, weil der zugrunde liegende Vertrag nur zwischen dem Auftraggeber und einer Ein-Mann-Gesellschaft geschlossen wurde, dann aber deren Geschäftsführer und Gesellschafter die…

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