In immer mehr Bereichen müssen niedergelassene Ärzte nachweisen, dass sie auf einem angemessenen Qualitätsniveau arbeiten. Tun sie das nicht, dürfen sie die Leistungen nicht abrechnen. Patienten können jedoch nicht erkennen, in welcher Praxis vor Ort am besten gearbeitet wird.
Manche Patienten unterliegen einem Trugschluss: Sie halten es für ein besonderes Qualitätsmerkmal, wenn niedergelassene Ärzte ausschließlich Privatpatienten behandeln. Dabei kann das ein Indiz dafür sein, dass der…