Medizinische Versorgungszentren (MVZ) zu gründen, ist den Krankenkassen verboten. Kooperationen zu schmieden, aber erlaubt. Das führt zu einer komplizierten Gemengelage für alle Akteure im Gesundheitswesen – die zu verstehen sich aber rentiert.
Darf eine Krankenkasse ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) besitzen? „Nein“, sagen unisono auf Anfrage sowohl Renate Köber von der Wettbewerbszentrale als auch die Hausjuristen der großen Kassen. Denn das Sozialgesetzbuch V zählt die…