Seit Januar 2005 kann der Patient im Internet nach dem eBay-Prinzip auch Nachfrager ärztlicher Leistung werden – und beispielsweise günstiger zu Kronen, Brücken oder Implantaten kommen. Andere Sites bieten gar Schönheitsoperationen oder die Behandlung unfruchtbarer Paare zum Schnäppchenpreis. Derlei Wettbewerb stört die Kassenzahnärzte Bayerns, die vor Gericht klagen.
Wenn es ein Verbrechen ist, Wettbewerb ins Gesundheitssystem zu bringen, dann bin ich ein Schwerverbrecher und gehöre hinter Schloss und Riegel“, sagt Holger Lehmann. Der Grund, weswegen die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayern (KZVB) ihn vermutlich dort gern sähe, ist seine Internet-Firma.
Er sieht sich selbst „als Marktführer und Pionier“, dessen Internetauftritt Zahnpatienten und Zahnärzte zusammenbringt. Patienten können unter Pseudonymen im Portal ihre Heil- und Kostenpläne präsentieren. Auf dem virtuellen Marktplatz, der Internet-Auktionsplattform eBay ähnlich, wird der Preis für zahnärztliche Leistungen „getestet“: Zahnärzte, die die gleiche Leistung preislich unterbieten, geben innerhalb einer Frist Gebote ab. Ein Dr. dent. kann auf den Auktionen den Zuschlag erhalten, wenn dem Patienten Preis und Erreichbarkeit der Praxis passen. Der Zahnarzt, der den ersten Heil- und Kostenplan erstellte, geht dann leer aus. Es sei denn, der Patient präsentiert ihm das neue, günstigere Angebot und der Zahnarzt korrigiert seinen Gesamtpreis.
Dass Patienten vor allem vor größeren Eingriffen zumindest eine Zweitmeinung einholen sollten, wenn nicht sogar mehrere, fordern Verbraucherschützer vehement. Holger Lehmann kam auf die Idee, zahnärztliche Leistungen im Internet zu ersteigern, weil er selbst eine Brücke bekommen sollte. Sein langjähriger Zahnarzt veranschlagte im Heil- und Kostenplan dafür 500 Euro. Damit ging der Diplom- Kaufmann aus Neuss ein paar Straßenzüge weiter in eine andere Praxis. Die fertigte ihm den Ersatz- Zahn in identischer Qualität – für 150 Euro weniger. Damit war seine Geschäftsidee und mit ihr die Mojo GmbH geboren.
Wer als Endkunde preiswerte zahnärztliche Leistungen sucht, registriert sich unter einem Phantasienamen auf www.2teZahnarztmeinung. de. Anschließend muss der Heil- und Kostenplan möglichst detailliert eingetippt werden. Bleiben Fragen offen, hilft Lehmanns Call-Center weiter. Wer keinen Internet-Zugang hat, kann den Heil- und Kostenplan auch faxen oder per Post schicken. Hat der Kunde Daten vergessen, die nötig sind, um einen fundierten neuen Heil- und Kostenplan aufzustellen, meldet sich das Call-Center beim Patienten. Sobald alle Daten eingegeben sind, muss der Versicherte nur noch angeben, welche Entfernung er zum Zahnarzt maximal zurücklegen möchte.
Dann beginnt die Versteigerung. Der Zahnpatient zahlt eine Gebühr an den Portalbetreiber: 2,50 Euro bei Therapiekosten bis 1 000 Euro, fünf Euro bei einer Gesamtsumme zwischen 1 001 und 5 000 Euro und 7,50 Euro bei einem Kostenplan von über 5 000 Euro. Den Löwenanteil aber kassiert Lehmann von den Ärzten. Diese zahlen 20 Prozent des im Kostenplan angegebenen Betrages als Vermittlungsprovision an den cleveren Neusser Kaufmann.
Lehmann räumt ein, viel bleibe für den Zahnarzt und das Labor nicht mehr übrig. „Aber für viele Zahnärzte ist ein bisschen Gewinn besser als gar keiner.“ Zudem halte die Mehrzahl der zufriedenen Patienten dem Zahnarzt nach der ersteigerten Behandlung die Treue. Für die folgende Behandlung müsse der Arzt natürlich keine Provision mehr zahlen – „und so rechnet es sich auch für den Arzt“, sagt Lehmann. Gelegentlich habe er auch schon Ärzte aus seinem Portal entfernt – beispielsweise, wenn sie billigere Materialien anboten und so mit geringerer Qualität Preiswürdigkeit suggerierten, die keine war.
In der Regel läuft die Versteigerung eine Woche bis maximal zehn Tage. So lange muss der Patient Geduld haben. Bis dahin hat er dann – als EMails – Angebote in der Postbox, die das seines bisherigen Zahnarztes laut Stiftung Warentest um bis zu 60 Prozent bei identischer Qualität unterbieten. Freilich kommt das Angebot des Internet-Doktors nur zustande, wenn der auch die Verhältnisse im Munde seines neuen Patienten so vorfindet, wie das der Kostenvoranschlag des Kollegen zeigt. Der Patient kann sich auch über den Doktor und seine Bewertungen von früheren Web- Kunden informieren. Das funktioniert ähnlich wie bei Google. Wer als Arzt mehrfach schlechte Noten erhalte, der werde in der Regel auch nicht mehr beauftragt, selbst wenn der Preis unter dem der Konkurrenz- Praxis liege, erzählt Website- Gründer Lehmann.
Die wichtigsten Portalpartner sind die Kassen
Wichtigster Partner von Web-Betreiber Lehmann sind die Krankenkassen. Er hat 75 Kassen, die seine Dienste empfehlen – wie beispielsweise die AOK Schleswig-Holstein. „Wir weisen unsere Kunden darauf hin, dass sie sich auf der Internetplattform über günstigen Zahnersatz informieren können“, sagt Sprecher Jens Kuschel. Der Patient habe dann die Wahl und könne selbst entscheiden, ob er dieses Angebot nutzen und im Einzelfall beim Zahnersatz viel Geld sparen möchte. „Auch dieses Angebot trägt mit dazu bei, die Rechte der Patienten zu stärken und somit für mehr Patientensouveränität und nicht zuletzt auch für mehr Transparenz im Gesundheitswesen zu sorgen“, so der AOK-Sprecher. Die Barmer empfiehlt die Website, weil die Kasse bei teuren medizinischen Leistungen immer der Meinung ist, der Patient sollte eine zweite Meinung und auch einen zweiten Preis einholen, sagt Pressesprecher Jochen Wollmert.
Mit seinem Geschäftsmodell der Mojo GmbH heizt Lehmann den Zahnärzten seit Januar 2005 mächtig ein. Bis Ende September dieses Jahres stellten nach Lehmanns Angaben mehr als 45 000 Patienten ihren zahnärztlichen Heil- und Kostenplan auf seine Internetseite. Mehr als die Hälfte der Auktionen seien für die Patienten mit im Durchschnitt 60 Prozent Ersparnis erfolgreich gewesen.
Kein Wunder, wenn Lehmann, der sich selbst Marktführer nennt, Nachahmer findet. Prof. Dr. Claudius Schikora, ein Freund aus gemeinsamen Studientagen in München, hat die Idee auf andere zuzahlungsintensive ärztliche Gebiete ausgeweitet. Augenlasern, Kinderwunsch, Osteopathie, Kieferorthopädie sowie Zahnheilkunde sind die Haupt-Einsatzgebiete von www.arzt-preisvergleich.de.
Hier zahlt der Patient nichts, findet aber auch laut Stiftung Warentest weniger registrierte Ärzte. Der TÜV Saarland hat die Online-Plattform hinsichtlich Kundenzufriedenheit und Servicequalität getestet und für „sehr gut“ befunden (Note 1,42). Die Note „sehr gut“ erhalten nach Angaben des TÜV weniger als fünf Prozent aller getesteten Unternehmen. Insbesondere bei Zahnbehandlungen und Augenlaser-Operationen können Patienten durch Arzt-Preisvergleich. de durchschnittlich über 40 Prozent sparen (bezogen auf den zu zahlenden Eigenanteil).
Geschäftsführer Professor Schikora: „Die Weiterempfehlungsrate der teilnehmenden Ärzte durch die Patienten von über 98 Prozent unterstreicht die Zufriedenheit unserer Kunden.“ Betreiber-Unternehmen Medikompass GmbH, die der Münchner BWL-Professor gründete, ist inzwischen eine Mehrheitsbeteiligung der Verlagsgruppe von Holtzbrinck. Medikompass betreibt noch drei weitere Preisvergleichsseiten für medizinische Angebote: www. zahngebot.de, www.schoenheitsgebot. de und www.zahnfavoriten.de. Unternehmensziel sei es, mehr Transparenz und Wettbewerb im Gesundheitswesen zu schaffen und marktgerechte Honorar- und Laborkosten bei Ärzten und Zahnärzten für die Patienten zu erzielen, erklärt Schikora.
Die Stiftung Warentest hat im Juni 2006 Preisvergleichsportale für ärztliche Leistungen untersucht. Ersparnisse bis etwa 60 Prozent seien durchaus möglich, so das Fazit der Stiftung. Um Missverständnissen vorzubeugen, erklären die Warentester, die Portale offerierten keine Billiglösungen, sondern vergleichbare zahnprothetische Versorgungen des gehobenen Niveaus bei zum Teil unterschiedlichen Versorgungsmodellen.
Verdrängung von Arztkollegen
Bei der Zahl der Gebote lag das Internetportal www.2te-zahnarztmeinung. de im Vergleich der Stiftung Warentest eindeutig vorn. Alle Modellfälle wurden von diesem Anbieter bedient. Das Portal sei bei Zahnärzten bereits bekannt. Das Magazin „test“ weiter: „Bei www.zahngebot.de dagegen blieb die Auktion wegen fehlender Gebote in sieben Fällen ohne Erfolg. Und bei www.zep24.de funktionierte zumindest zum Testzeitpunkt gar nichts. Eine große Zahl von Geboten durch Zahnärzte erhöhte in der Regel den Wettbewerb und den Preisdruck. Viele Gebote können für Zahnpatienten ein Zeichen dafür sein, dass der Preis tatsächlich „ausgereizt“ ist. Die Stiftung ermittelte beim Zahnersatz Ersparnisse zwischen 20 und 50 Prozent – maximal sogar 62 Prozent gegenüber dem ersten Heilund Kostenplan. Das Sparziel sei vorwiegend über die Senkung der Material- und Laborpreise erreicht worden, schreibt „test“.
Der Erfolg von www.2temeinung. de rief die Ärzteschaft auf den Plan. Die KZVB klagte, und Lehmann unterlag im Oktober vergangenen Jahres in erster Instanz nach einem Verbotsantrag der KZVB. Die Website sollte geschlossen werden. Die auf Wettbewerbsrecht spezialisierte erste Kammer sah das Angebot als Wettbewerbsverletzung, da Zahnärzte zur Zahlung von Provisionen für neue Patienten verleitet würden. Das aber verbiete die Berufsordnung für Ärzte.
Außerdem sei es standeswidrig, einen Zahnarztkollegen aus seiner Behandlungstätigkeit zu verdrängen (Az. 1HK O 7890/06). Dennoch kann Lehmann sein Portal bis zur letztinstanzlichen Klärung weiter betreiben. Er gibt sich kämpferisch. Die Ärzte wollten lediglich ihr Monopol verteidigen. Ihn als Marktführer hätten sie sich herausgesucht, genauso wie die Apothekerverbände auf Doc Morris zielten. Preistransparenz sei aus der Sicht der Ärzteschaft unerwünscht.
Auch für die Kassen sei das Urteil ein „herber Rückschlag“, sagt Klaus Böttcher von der Kaufmännischen Krankenkasse, die empfiehlt das Portal. Die Vorsitzenden der KZVB, Dr. Janusz Rat und Dr. Martin Reißig, sehen das anders: „Zahnärzte werden durch das Portal verleitet, nicht kostendeckende Einstandspreise anzubieten“, kritisiert Rat. Im März 2008 wird das Oberlandesgericht die nächste Runde im juristischen Ringen eröffnen. Die unterlegene Partei werde auf alle Fälle den Bundesgerichtshof anrufen, heißt es. Deswegen ist Portalbetreiber Lehmann optimistisch. Denn das Oberlandesgericht habe in den vergangenen Jahren immer für Preiswettbewerb und „gegen Monopolisten geurteilt“, sagt er. „Dann spätestens wird auch der letzte Zahnarzt merken, dass die Welt sich weitergedreht hat.“