Mit dem Versorgungsstärkungsgesetz will die Politik Patienten mit bestimmten Diagnosen einen gesetzlichen Anspruch auf ein Zweitmeinungsverfahren zusprechen. Die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes darf aber bestehende Regelungen der Betriebskrankenkassen nicht gefährden, warnt unser Gastautor.
Bereits im Koalitionsvertrag von Union und SPD wurde der Anspruch der Patienten auf eine zweite Meinung für vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu definierende mengenanfällige planbare Behandlungen…