Die Nutzenbewertung ist endgültig in der Medizintechnik angekommen. Und zwar als Auflage, wenn Hersteller neue Produkte im Rahmen innovativer medizinischer Anwendungen auf den Markt bringen und vergütet bekommen wollen. Lange war um den zuständigen Paragrafen im 5. Sozialgesetzbuch gerungen worden. Jetzt tut sich die Industrie schwer mit dem Verfahren – ein Überblick. Von Sabine Rössing
In wenigen Wochen geht es für die Medizintechnikindustrie um viel: Die nordamerikanische Radiologische…