Die frühe Nutzenbewertung bei Arzneimitteln im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) wird reformiert. Das Bundeskabinett hat am Mittwochvormittag den Entwurf von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) für das Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) gebilligt. Ein Punkt der Reform ist eine bessere Vergütung von neuen Antibiotika, die zwar nicht besser wirken als bisherige, aber die im Kampf gegen Resistenzen bedeutend sind.
Außerdem will die Bundesregierung die im Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) freie Preisbildung für neue Arzneimittel im ersten Jahr nach der Zulassung beschränken. Hier soll künftig ein Schwellenwert von 250 Millionen Euro gelten. Bei einem höheren Umsatz im ersten Jahr soll rückwirkend der vom G-BA festgelegte oder mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verhandelte Preis gelten. Diese Schwelle dürfte im anstehenden parlamentarischen Verfahren noch für Streit innerhalb der Großen Koalition sorgen.
Ebenfalls herrschen Meinungsverschiedenheiten innerhalb und zwischen den Koalitionsparteien bei der Frage, ob die verhandelten Preise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollen. Gröhes Gesetzentwurf sieht das bisher nicht vor, was als ein Zugeständnis an die Pharmaindustrie verstanden wird. Des Weiteren sollen Ärzte künftig über ihre Praxissoftware besser über die Ergebnisse der Nutzenbewertung informiert werden. Allerdings sieht der Gesetzentwurf keine Nutzenampel vor, wie sie etwa der Vorsitzende des Sachverständigenrates Gesundheit Ferdinand Gerlach oder der stellvertretende Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes Johann-Magnus von Stackelberg dieses Jahr im Entscheidermagazin „GesundheitsWirtschaft" gefordert hatten.