Die planungsrelevanten Qualitätsindikatoren, die der Gemeinsame Bundesausschuss voraussichtlich morgen beschließen wird, sind womöglich verfassungswidrig. Zu dieser Einschätzung kommt der renommierte Rechtsanwalt Michael Quaas in der aktuellen Ausgabe von f&w – führen und wirtschaften im Krankenhaus. Demnach stelle es einen „verfassungswidrigen Kompetenzübergriff dar", wenn einem Gremium wie dem G-BA erlaubt werde, den Ländern Vorgaben für die Krankenhausgesetzgebung oder -planung zu machen, die nur dann nicht gelten sollen, wenn das jeweilige Land ersatzweise mit eigenen Regelungen aufwarte. Dies sei „die Umkehrung der vom Grundgesetz gedachten Kompetenzordnung, nach der bundesrechtliche Vorgaben für die Krankenhausplanung nur als ‚Annex‘ zur bundesrechtlichen Finanzierungszuständigkeit erscheinen dürfen und lediglich als allgemeine Zielvorstellungen des Bundesgesetzgebers gedacht sind. „Damit dürfte die rote Linie, die das Grundgesetz mit Artikel 74 Nummer 19a dem Bundesgesetzgeber im Bereich des Krankenhauswesens zieht, überschritten sein", schlussfolgert Quaas. >> weiterlesen (Abo-Bereich)
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