Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD will das Entlassmanagement gesetzlich regeln. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hatte Anfang des Jahres gegen einen entsprechenden Schiedsspruch geklagt. Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB) hatte vor „bürokratischem Exzess“ gewarnt und eine „rasche gesetzliche Korrektur“ gefordert.
Diese strebt der Gesetzgeber nun an. Laut dem entsprechenden Antrag im Bundestag, der BibliomedManager vorliegt, sollen der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) und die DKG ein eigenes bundesweites Verzeichnis für alle Ärzte einführen, die in der Regelversorgung und den Ambulanzen der Krankenhäuser tätig sind. Unter anderem soll in diesem Zusammenhang eine Arztnummer vergeben sowie das Fachgebiet registriert werden. Anders als im Spruch der Bundesschiedsstelle werden die Krankenhausärzte aber nicht ins System der lebenslangen Arztnummer des Systems der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) überführt.
DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum begrüßte die Gesetzesinitiative am Mittwochvormittag im Laufe einer Pressekonferenz. Er verwies darauf, dass diese Regelung für zwei Jahre übergangsweise gelten solle, bevor es ein gemeinsames sektorenübergreifendes System geben werde. „Wir sind dabei uns zu verständigen“, sagte Baum und signalisierte, dass die DKG ihre Klage gegen den Schiedsstellenspruch zurückziehen könne. Er sagte aber auch, dass mit den neuen Regeln auf die Krankenhäuser ein „hoher Bürokratieaufwand“ zukomme, schließlich müsse man nun parallel zur eigenen IT-Infrastruktur jene des KV-Systems aufbauen, etwa um Rezepte auszustellen, so wie es die gesetzlichen Vorgaben zum Entlassmanagement vorsähen.
Des Weiteren wollen die Regierungsfraktionen die Regeln für die planungsrelevanten Qualitätsindikatoren präzisieren. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wird angehalten, künftig Qualitätsindikatoren so zu entwickeln, dass sich mit diesen Qualitätsmängel in erheblichem Maß identifizieren lassen. Nur dann kann nach Lesart des Bundes und der Länder ein Land ein Krankenhaus von der Versorgung ausschließen. Der G-BA hatte zuletzt Planungsindikatoren verabschiedet, die auf den Zusatz „erheblich“ verzichten. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte dies bemängelt und den G-BA aufgefordert, künftig auf den Zusatz „erheblich“ zu achten.
Die Koalition stellt im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens ferner klar, dass es keine aufschiebende Wirkung hat, wenn Klage gegen eine Beanstandung des Bundesgesundheitsministeriums von Beschlüssen des G-BA oder des Bewertungsausschusses erhoben wird.