Die Bundesländer plädieren einstimmig dafür, die Notfallversorgung in Deutschland gesetzlich neu zu regeln und regen an, in der nächsten Legislaturperiode eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzurichten. Das geht aus dem Protokoll der Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLOG) von Anfang März hervor, das BibliomedManager vorliegt. Man sehe „dringenden Handlungsbedarf“, heißt es in dem Papier. Insbesondere solle es darum gehen, den Notfallbegriff zu definieren und die rechtlichen Grundlagen für die Vergütung der Notfallversorgung, den Kosten- und Leistungsnachweis in Notaufnahmen sowie die Patientensteuerung zu schaffen.
Die Länder bitten das Bundesgesundheitsministerium darüber hinaus, eine Bund-Länder-Reformkommission „Sektorenübergreifende Versorgung" einzurichten. Ziele dabei: eine gemeinsame Bedarfsplanung und abgestimmte Zulassung, die Angleichung der Honorierungssysteme, die Harmonisierung der Kodierung und Dokumentation, die gemeinsame telematischen Infrastruktur mit einer einheitlichen elektronischen Gesundheitsakte sowie die Zusammenführung der Qualitätssicherungsverfahren. „Ziel eines solchen von der Reformkommission zu erarbeitenden Gesamtkonzeptes soll eine bedarfsgerechte sowie wirtschaftliche Versorgung sein, die sich an den Patientinnen und Patienten und deren Lebenswelten orientiert sowie kommunal und regional ausgestaltet wird“, heißt es in dem einstimmig gefassten Votum weiter.