Entlassmanagement

MB: Ärzteverzeichnis bei Landesärztekammern ansiedeln

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MB: Ärzteverzeichnis bei Landesärztekammern ansiedeln
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Im Vorfeld der öffentlichen Anhörung im Bundestag unterstützt die Ärztegewerkschaft Marburger Bund den Vorschlag der Bundesärztekammer, das Ärzteverzeichnis für das Entlassmanagement der Krankenhäuser bei einer zentralen Stelle der Landesärztekammern anzusiedeln. "Die Registrierung ärztlicher Daten gehört in ärztliche Hände", sagte MB-Bundesvorstandsmitglied Susanne Johna laut einer Mitteilung der Gewerkschaft. Heute Abend beschäftigt sich der Bundestagsausschuss für Gesundheit mit dem Entwurf für ein Gesetz zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen, in dessen Rahmen auch die Ärzteregistrierung für das Entlassmanagement neu geregelt wird. 

Nach der bisherigen Vereinbarung sollten die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) lebenslange Arztnummern analog zur vertragsärztlichen ambulanten Versorgung vergeben und die Klinikärzte somit in das Registrierungssystem der KVen überführen. Die vertragsärtzlichen Vorgaben seien jedoch nicht kompatibel mit den Verordnungen im Rahmen des Entlassmanagements, so die Meinung der Gewerkschafter und Krankenhäuser. Die zugrunde liegende Entscheidung des erweiterten Bundesschiedsamtes für die vertragsärztliche Versorgung hatte zu einer Klage der Deutschen Krankenhausgesellschaft geführt, die das Vorhaben in dieser Form als "bürokratisches Monster" bezeichnet. "Es enbehrt jeder Logik, weitere Registrierungssysteme aufzubauen, wenn wir auf das Arztverzeichnis der Ärztekammern zurückgreifen können", sagte Johna nun. So entstünde wenig zusätzlicher Aufwand für die Umsetzung der Vorgaben zum Entlassmanagement. Der Marburger Bund ist froh, dass "diese systemfremde Regelung nun vom Tisch ist".

Autor

 Peter Carqueville

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