Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am Donnerstag Schritte und Maßnahmen beschlossen für den Fall, dass Perinatalzentren die festgelegten Personalvorgaben für die Intensivpflege von Frühgeborenen nicht erfüllen. Dabei stritten sich die gegnerischen Fraktionen im G-BA aus Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) und Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) über die Frage der Dokumentationspflichten. Schon bei der Verlängerung von Übergangsregeln, die es Krankenhäusern überhaupt nur erlauben, von den Personalvorgaben abzuweichen, hatte es heftigen Streit gegeben.
Diesmal ging es unter anderem darum, ob ein Krankenhaus dem G-BA auch Patientendaten von Babys auf der Intensivstation melden muss, die mehr als 1.500 Gramm wiegen und damit eigentlich nicht mehr unter die Regeln der Frühchen-Richtlinie fallen. Der GKV-SV verlangt dies mit dem Argument, nur so lasse sich prüfen, ob die vorhandenen Pflegekräfte tatsächlich im vorgegebenen Umfang die Frühchen versorgen könnten. DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum machte dagegen rechtliche Bedenken geltend, wenn Krankenhäuser der „Beliebigkeit einer Abfrage" unterworfen würden.
Da der G-BA die Beschlussvorlagen und Anträge der Plenumsveranstaltungen vor der Öffentlichkeit geheim hält, können die Debatten in dem Gremium vonseiten der Zuschauer kaum nachvollzogen werden. Es scheint aber so, dass der G-BA mit der Stimme auch des unparteiischen Vorsitzenden Josef Hecken dem Antrag der DKG zustimmte. Der G-BA wird sich wohl in den kommenden Wochen erneut mit dem Thema befassen.
Regina Klakow-Franck, neben Hecken eines von zwei weiteren unparteiischen G-BA-Mitgliedern, erklärte nach der Sitzung per Pressemitteilung, welche Folgen die Nichteinhaltung der Personalvorgaben künftig haben werde. Im Mittelpunkt der neuen Übergangsregelung stehe die Durchführung eines klärenden Dialogs mit dem Krankenhaus durch das für die Qualitätssicherung zuständige Lenkungsgremium auf Landesebene. „Essentieller Bestandteil des klärenden Dialogs ist der Abschluss einer Zielvereinbarung über die konkreten Schritte, die zur Wiedererfüllung der Personalanforderungen geplant werden."
Perinatalzentren, die die Anforderungen an die pflegerische Versorgung auf Intensivstationen nicht erfüllen, sind verpflichtet, dies unter Angabe der konkreten Gründe dem G-BA unverzüglich zu melden. Es ist dann möglich, von den Vorgaben bis zum 31. Dezember 2019 abzuweichen. Klakow-Franck gestand zu, dass es schwierig sei, die vorgeschriebenen Mindestanforderungen an das pflegerische Personal bei der Intensivversorgung von Frühchen zu erfüllen. Sie erklärte: „Um unsere Qualitätsziele in der Frühchenversorgung endlich zu erreichen, bedarf es nicht nur einer neuen Übergangsregelung durch den G-BA, sondern insbesondere auch konzertierte Aktionen auf Landesebene wie etwa den Aufbau neuer Ausbildungskapazitäten, sowie von der Bundesebene ein klares Signal für eine nachhaltige Weiterentwicklung der Pflegeprofession."