Gemeinsamer Bundesausschuss

Wissenschaftler wollen Rolle der unabhängigen Mitglieder stärken

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Wissenschaftler wollen Rolle der unabhängigen Mitglieder stärken
© Stiftung Münch

Die Zusammensetzung des beschlussfassenden Plenums des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) soll sich nach den Vorstellungen einer von der Stiftung Münch eingesetzten Reformkommission stark verändern. Die Zahl der hauptamtlichen und unabhängigen Mitglieder im höchsten Organ der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitssystem soll von drei auf neun steigen, schlägt die Kommission in ihrem Konzept vor. Sechs Unparteiische sollen von den Trägerorganisationen gewählt werden; also von der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband. Drei Unparteiische sollen nach dem Reformvorschlag vom Gesundheitsausschuss des Bundestags bestimmt werden. Die zehn ehrenamtlichen Vertreter der Kassen und Leistungserbringer sollen hingegen ihr Stimmrecht verlieren und den fünf ehrenamtlichen Patientenvertretern im Plenum  gleichgestellt werden.

Hintergrund für die Vorschläge sei zum einen, dass bislang nur ein Teil der Leistungserbringer im Plenum des Bundesausschusses stimmberechtig vertreten sei, sagte Kommissionsmitglied Ferdinand Wollenschläger, Rechtswissenschaftler von der Universität Augsburg. Zudem stehe bisher die demokratische Legitimation infrage, da bislang kein einziger Vertreter im G-BA durch den Deutschen Bundestag bestimmt wird.

Mit ihren Reformvorschlägen will die Kommission auch Innovatoren einen besseren Zugang zum Gesundheitssystem ermöglichen. Hierzu will sie diesen bessere Antrags- und Stellungsnahmerechte geben. Sie sollen demnach früher als bislang in die Entscheidungsprozesse des G-BA eingebunden werden. „Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen sowie für Start-Ups, die für mögliche Innovationen besonders vielversprechend sind, kann das aufwändige Antragsverfahren eine hohe Marktzutrittshürde darstellen“, heißt es in dem Konzept.

Zudem regen die Kommissionsmitglieder an, bei der Auswahl des Designs von Studien, mit denen neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden erprobt werden, regelmäßig wissenschaftliche Evaluationen durch externe Wissenschaftler vorzunehmen. Für Streitfälle solle eine unabhängige Methodenschiedsstelle eingerichtet werden.

Die Reformkommission wurde im September 2016 von der Stiftung Münch eingesetzt. Ihr gehören neben Ferdinand Wollenschläger auch der Wettbewerbsökonom Justus Haucap von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf sowie der Wissenschaftstheoretiker Stephan Hartmann an. Ihr Reformkonzept baut auf einer ebenfalls von der Stiftung Münch initiierten Studie auf, die im Herbst 2016 vorgestellt wurde. Sie kam zu dem Ergebnis, dass der G-BA bei seinen Entscheidungen Interessen von Patienten und potenziellen neuen Leistungserbringern vielfach ausschließe, worunter Gemeinwohlorientierung und Innovationsoffenheit des Gesundheitssystems litten.

Autor

 Hendrik Bensch

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