Im Bericht zum Anerkennungsgesetz 2017 hat die Bundesregierung eine bessere Personalausstattung in den Anerkennungsstellen für ausländische Berufsabschlüsse im Gesundheitsbereich angemahnt. Es müsse „angesichts der steigenden Inanspruchnahme der Anerkennungsregelungen der Länder eine höhere Priorität der ausreichenden Personalausstattung der zuständigen Anerkennungsstellen eingeräumt werden“, heißt es in dem Bericht, den die Bundesregierung gestern beschlossen hat. Insgesamt zieht die Bundesregierung fünf Jahre nach dem Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes eine positive Bilanz. „Das Anerkennungsgesetz wirkt“, sagte die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Johanna Wanka. „Vor allem in Berufen mit hohem Fachkräftebedarf, wie zum Beispiel im Bereich der Pflege oder in der Elektrobranche, ist die Berufsanerkennung ein wichtiges Element, um bestehenden Engpässen auf dem Arbeitsmarkt zu begegnen."
Mit dem Anerkennungsgesetz hatte die Bundesregierung 2012 einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf die Prüfung ausländischer Qualifikationen geschaffen – unabhängig vom Zuwanderungsstatus und der Staatsangehörigkeit des Antragstellers. Das Gesetz sollte die Integration in den Arbeitsmarkt erhöhen, qualifikationsadäquate Beschäftigung verbessern und die gesteuerte Zuwanderung stärken. „Die unabhängige Evaluation kommt zu dem Ergebnis, dass diese Ziele voll erreicht werden“, heißt es in dem Bericht zum Gesetz.
Mehr als drei Viertel aller Anerkennungsanträge in den Jahren 2012 bis 2015 wurden im Bereich der medizinischen Gesundheitsberufe gestellt. Davon kamen 23.000 Anträge von Ärzten und 16.000 von Gesundheits- und Krankenpflegern.
Eine zentrale Herausforderung bestehe weiterhin darin, wer für die Anträge aus dem Ausland zuständig sei, heißt es in dem Bericht. Teilweise verlangten die Länderbehörden von den Antragstellern eine Arbeitsplatzzusage im betreffenden Bundesland. Dies stelle eine „nur schwer zu überwindende Hürde“ dar und sei auch rechtlich im Anerkennungsgesetz nicht vorgegeben. Dadurch entstünden auch Hindernisse für die die Erteilung von Visa.