Abkommen mit Ärzten

BVA: Kassenverträge größtenteils rechtswidrig

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BVA: Kassenverträge größtenteils rechtswidrig
© iStock.com/gzorgz

Eine Analyse des Bundesversicherungsamtes (BVA) hat laut einem Medienbericht ergeben, dass die von den Krankenkassen mit Ärzten geschlossenen Verträge zur besseren Dokumentation von Patientendiagnosen fast alle rechtswidrig sind. Das berichtet die FAZ in ihrer heutigen Ausgabe. Demnach habe sich das BVA einen Überblick über die so genannten Betreuungsstrukturverträge bundesweit tätiger Krankenkassen mit den Kassenärzten verschafft, nachdem der Gesetzgeber es den Kassen ausdrücklich untersagt hatte, Ärzte für das Erheben von Diagnosen eigens zu bezahlen. Insgesamt 54 Verträge entsprechen nach Erkenntnissen der BVA nicht den rechtlichen Anforderungen, berichtet die FAZ.

Im Zusammenhang mit der Beeinflussung von Diagnosedaten hatte sich BVA-Präsident Frank Plate bereits Anfang Mai an die Krankenkassen gewandt. Er warnte in einem Schreiben, von den Möglichkeiten des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) „konsequent Gebrauch machen“ zu wollen.

Autor

 Hendrik Bensch

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