Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses

G-BA legt Qualitätsindikatoren und Vorgaben für Perinatalzentren fest

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G-BA legt Qualitätsindikatoren und Vorgaben für Perinatalzentren fest
© G-BA / axentis.de / Lopata

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat gestern in Berlin Beschlüsse zur Qualitätssicherung für die Jahre 2016 und 2018 sowie zur Dokumentation des Pflegepersonalschlüssels in neonatologischen Intensivstationen getroffen. Zum einen beschloss der G-BA Qualitätsindikatoren, zu denen die Krankenhäuser im Qualitätsbericht 2016 ihre Ergebnisse veröffentlichen müssen. Neue Qualitätsindikatoren sind zum Beispiel bei den Leistungsbereichen Hüftendoprothesenversorgung, hüftgelenksnahe Femurfraktur mit osteosynthetischer Versorgung und gynäkologische Operationen hinzugekommen. Zudem legte der Gemeinsame Bundesausschuss die Daten fest, die für die externe stationäre und sektorenübergreifende Qualitätssicherung im Jahr 2018 zu erheben sind.

Grundlage für den Beschluss für das Jahr 2016 ist der Bericht „Krankenhausbezogene öffentliche Berichterstattung von Qualitätsindikatoren der externen stationären Qualitätssicherung - Empfehlungen des IQTIG zum Erfassungsjahr 2016“. Er wird in Kürze auf der Internetseite des Instituts für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) veröffentlicht. Die neuen Vorgaben für die Dokumentationssoftware für das Erfassungsjahr 2018 sollen im dritten Quartal dieses Jahres auf der IQTIG-Website zu finden sein.

Zudem legte der G-BA gestern ein neues Musterformular zur schichtbezogenen Dokumentation fest, mit denen Krankenhäuser Pflegepersonalschlüssel auf neonatologischen Intensivstationen nachweisen müssen. Die Vorgabe hängt mit der Änderung der Qualitätssicherungs-Richtlinie im vergangenen Jahr zusammen. Der G-BA hatte im Dezember festgelegt, ab welcher Schwelle Krankenhäuser den Personalschlüssel erfüllen. Demnach gilt eine dokumentierte Erfüllungsquote von mindestens 95 Prozent aller Schichten des vergangenen Kalenderjahres als Nachweis. Mit der schichtbezogenen Dokumentation werde eine „valide Datengrundlage über den tatsächlichen Umsetzungsstand der geforderten Pflegepersonalschlüssel geschaffen“, teilte Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied des G-BA, mit. Dies sei auch eine Voraussetzung für eine mögliche Weiterentwicklung der Mindestanforderungen.

Perinatalzentren, die die Anforderungen an die pflegerische Versorgung auf ihrer Intensivstation nicht erfüllen, müssen dies dem G-BA sofort mitteilen. In diesem Fall werden mit dem Krankenhaus auf Landesebene Maßnahmen zur Erfüllung der Personalvorgaben vereinbart.

Autor

 Hendrik Bensch

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