Neuer Krankenhausplan

Saarland bringt Personalvorgaben auf den Weg

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Saarland bringt Personalvorgaben auf den Weg
© ©Werner Krueper Fotografie und Film

Dem Saarland gehen die bundesweit geplanten Pflege-Personaluntergrenzen nicht weit genug. In dem gestern an die Verbände verschickten Entwurf für den Landeskrankenhausplan, der BibliomedManager vorliegt, heißt es, dass die empfohlenen Maßnahmen der „Expertenkommission Pflege“ aus Sicht des saarländischen Gesundheitsministeriums kaum ausreichten. „Auch auf Landesebene wird hier zusätzlicher Handlungsbedarf gesehen.“ Um die Qualität der Pflege in den Krankenhäusern zu erhöhen und die Arbeitssituation der Beschäftigten zu verbessern, sei es erforderlich, „in allen Bereichen der stationären Versorgung für eine adäquate und durch die Krankenhäuser mit den Krankenkassen im Rahmen der Betriebskosten refinanzierte personelle Ausstattung zu sorgen.“ Konkret plant das Ministerium, per Rechtsverordnung „personelle Anforderungen für die medizinischen und pflegerischen Bereiche der Krankenhäuser“ zu bestimmen. Bereits in ihrem Koalitionsvertrag hatten sich CDU und SPD auf die Einführung stationsbezogener Personalmindeststandards verständigt

In der Begründung zum neuen Krankenhausplan betont das Gesundheitsministerium zudem das Ziel, Doppelstrukturen und Überkapazitäten abzubauen. „Für die Jahre 2018 bis 2025 müssen zwingend Strukturveränderungen angegangen werden“, heißt es. In der Investitionsfinanzierung will das Saarland zurück zur Einzelförderung. Bislang galt im Saarland die sogenannte „pauschalierte Einzelförderung“, die der heutige G-BA-Vorsitzende und damalige Gesundheitsminister Josef Hecken eingeführt hatte. Zudem soll das für die Krankenhausplanung zuständige Ministerium ermächtigt werden, „zur Beschreibung und Zuordnung bestimmter Leistungen und besonderer Aufgaben landeseigene Qualitäts- und Strukturanforderungen festzulegen”. 

Autor

 Florian Albert

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