Alkohol-, drogen- oder von Medikamenten abhängige Menschen sollen künftig nach einem qualifizierten Entzug im Krankenhaus direkt in eine Einrichtung der ambulanten oder stationären Suchtrehabilitation verlegt werden, wenn dies medizinisch notwendig ist. Entsprechende Empfehlungen haben die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die Deutsche Rentenversicherung Bund und mehrere Krankenkassen getroffen. Durch dieses sogenannte Nahtlosverfahren sollen Krankenhaus, Reha und Suchberatungsstellen künftig enger miteinander verzahnt werden, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung der beteiligten Partner. Krankenkassen, Rentenversicherungsträger und Krankenhäuser sollen nun auf Landesebene beschließen, wie die Handlungsempfehlung genau umgesetzt wird.
„Mit dem Nahtlosverfahren wollen wir die Inanspruchnahme in der Suchtrehabilitation steigern und den sogenannten Drehtüreffekt im Krankenhaus möglichst vermeiden“, so Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen, der die Handlungsempfehlungen federführend für die anderen Verbände der Krankenkassen verhandelt hat. Bislang würden viele suchtkranke Menschen nach einem Entzug in einem Krankenhaus keine medizinische Rehabilitation in Anspruch nehmen. Dadurch könne es zu einem Rückfall kommen.
Ein wichtiger Bestandteil des Nahtlosverfahrens soll künftig die begleitete Anreise des Patienten durch einen Mitarbeiter der Suchteinrichtung oder einer Suchtberatungsstelle sein. „Damit wollen wir erreichen, dass alle Patienten tatsächlich ‚ohne Umwege‘ in der Rehabilitation ankommen“, sagt Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der DKG. Dreh- und Angelpunkt bleibe insgesamt weiterhin das Krankenhaus. Die Kliniken würden wie bisher den Reha-Antrag bei der Rentenversicherung oder den gesetzlichen Krankenkassen stellen sowie den ärztlichen Befund- und Sozialbericht erstellen.