Ab sofort können Krankenhäuser ihre Anfragen zu den fallbezogenen Entgelten oder Zusatzentgelten für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) übermitteln. Das teilte das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) mit. Die NUB-Anfragen nach § 6 Abs. 2 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) sind ausschließlich über das InEK Datenportal möglich.
