EU-Ausländer

Linke kritisiert Unsicherheit bei Vergütung von Krankenhäusern

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Porträt Harald Weinberg
Harald Weinberg © Deutscher Bundestag

Die Vergütung von medizinischen Leistungen für arbeitslose EU-Ausländer ist aus Sicht der Partei „Die Linke“ rechtlich nicht eindeutig geklärt. Das gehe aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion hervor. Zwar heißt es in der BibliomedManager vorliegenden Antwort, dass sichergestellt sei, „dass auch für Personen, die grundsätzlich keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben, im Einzelfall in Notlagen und bei sonstigen Härten Gesundheitsleistungen im Rahmen des verfassungsrechtlich Gebotenen erbracht werden“. Allerdings gesteht die Bundesregierung zu, dass die Rechtsbegriffe „akute Erkrankung“ und „besonderer Umstand“, die eine Vergütung durch die Sozialhilfe ermöglichen, unbestimmte Begriffe seien und „der vollen gerichtlichen Kontrolle“ unterlägen. 

Harald Weinberg, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion „Die Linke“ im Bundestag, erklärte auf Nachfrage von BibliomedManager: „Die derzeitige gesetzliche Regelung ist ein gutes Stück von Rechtssicherheit für die Leistungserbringenden entfernt und damit auch für die Patientinnen und Patienten. Die Linke fordert eine Klarstellung, dass Krankenhäuser und Arztpraxen eine Vergütung erhalten, wenn sie Patienten aus dem EU-Ausland behandeln."

Autor

Dr. Stephan Balling

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