Der Orientierungswert für Krankenhäuser beträgt für den Zeitraum des zweiten Halbjahres 2016 und des ersten Halbjahres 2017 2,11 Prozent. Der Orientierungswert gibt die durchschnittliche jährliche prozentuale Veränderung der Krankenhauskosten wieder, die ausschließlich auf Preis- oder Verdienständerungen zurückzuführen ist, teilte das Statistische Bundesamt heute mit. Der Teilorientierungswert für Personalkosten liegt demnach bei 2,73 Prozent und für Sachkosten bei 1,11 Prozent. Da der Orientierungswert erneut unter der Ende August vom Bundesgesundheitsministerium veröffentlichten Grundlohnrate von 2,97 Prozent liegt, gilt die Grundlohnrate automatisch als Veränderungswert für die Landesbasisfallwertverhandlungen. Im Vorjahreszeitraum hatte der Orientierungswert 1,54 Prozent betragen.
