Zum Start der Vereinbarung zum Entlassmanagement Anfang dieses Monats steht möglicherweise noch keine zertifizierte Software zur Verfügung, mit der Krankenhäuser eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen sowie Verordnungen ausstellen können. Darauf hat der Bundesverband Gesundheits-IT (BVITG) am Freitag in einer Pressemitteilung hingewiesen. Kliniken könnten jedoch problemlos auf eine Zertifizierung der Software warten, so der BVITG. Denn das Ausstellen von Verordnungen sei nur eine „Kann-Bestimmung“ im Rahmen des Entlassmanagements. Übergangsweise könne an den bisherigen Verfahren festgehalten werden. Möglich sei zudem, auf den neuen Formularen handschriftlich eine Verordnung zu notieren, bis die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) die Software freigibt.
Seit Anfang Oktober müssen Krankenhäuser für Patienten nach voll- oder teilstationärem Aufenthalt oder nach Erhalt stationsäquivalenter Leistungen ein Entlassmanagement organisieren. Dabei dürfen Krankenhäusern in begrenztem Umfang eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen sowie Verordnungen ausstellen. Nachdem am 21. September das Verfahren zur Zulassung der Verordnungssoftware veröffentlicht wurde, konnten die Anbieter für Krankenhausinformationssysteme mit der Zertifizierung der Module beginnen.