Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) hat ein Rahmenpapier „Code of Conduct Digital Health“ zusammengestellt, mit dem sie für die Digitalisierung des Gesundheitswesens einen Orientierungs- und Handlungsrahmen bereitstellen möchte. In dem Dokument hat sie Empfehlungen und Forderungen zu Themen wie Datenschutz oder dem Einsatz von Algorithmen zusammengefasst. „Diabetes ist eine Datenmanagement-Erkrankung, Diagnostik und Therapie haben immer mit der Erhebung, Analyse und Interpretation von Daten zu tun“, so Dirk Müller-Wieland, Präsident der DDG. Digitale Technologien und Instrumente hätten daher ein großes Potenzial für die Diabetologie. „Denkbar sind aber auch mögliche negative Entwicklungen bei den Rahmenbedingungen, wie beispielsweise bei Datenschutz und Datensicherheit, bei denen sich die DDG mit eigenen Positionen einbringen muss“, so Manuel Ickrath, Sprecher der Task Force Digitalisierung der DDG.
Die Fachgesellschaft wolle die informationelle Selbstbestimmung des Patienten mit Diabetes stärken, erklärte Müller-Wieland. Jeder Patient müsse selbst entscheiden können, wem er seine Daten zu welchem Zweck zur Verfügung stelle. Das sei gerade im Bereich Gesundheits-Apps, Wearables und medizinischer Apps ein aktuelles Thema, sagte der DDG-Präsident. Die Arbeitsgemeinschaft Diabetes und Technologie (AGDT) der DDG hat deshalb das Qualitätssiegel „DiaDigital“ geschaffen. Dies soll Ärzten und Patienten Orientierung bei der Suche nach guten Apps bieten.