Die Minister und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder haben sich für bundesweit einheitliche Pflege-Mindestentgelte ausgesprochen. Die Länder hielten es für erforderlich, die regionalen Unterschiede zu beenden, erklärten sie gestern bei der Arbeits- und Sozialministerkonferenz in Potsdam. „30 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung ist es den Pflegekräften in Ostdeutschland nicht mehr vermittelbar, dass sie weniger verdienen sollen als ihre westdeutschen Kolleginnen und Kollegen“, heißt es in der Begründung zum Beschluss. Sowohl der Arbeits- und Zeitumfang, die hohe Verantwortung als auch die physischen und psychischen Belastungen am Arbeitsplatz seien unabhängig vom Arbeitsort gleich.
Derzeit beträgt der Mindestlohn-Satz für alle Pflegebetriebe und ihre Beschäftigten 10,20 Euro in Westdeutschland und 9,50 Euro in Ostdeutschland. Bis 2020 wird er auf 11,35 Euro pro Stunde im Westen und 10,85 Euro im Osten steigen.