Die ärztliche Vergütung des Notfalldatenmanagements ab Anfang kommenden Jahres steht fest. Hierzu haben der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) am Dienstag in Berlin eine Einigung erzielt. Der Beschluss sieht drei neue Gebührenpositionen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) vor. Sie beziehen sich auf das Erstellen, Aktualisieren und die Löschen von Notfalldatensätzen. Da es sich um neue Leistungen handelt, erhalten die Ärzte Geld hierfür zunächst für drei Jahre extrabudgetär.
Mit ihrem Beschluss hat die Gemeinsame Selbstverwaltung die Grundlagen geschaffen für die Umsetzung von Vorgaben im E-Health-Gesetz. Sie sehen vor, dass die elektronische Gesundheitskarte (eGK) Anwendungen unterstützen soll, die das Erheben, Verarbeiten und Nutzen von medizinischen Daten für die Notfallversorgung (Notfalldatensätze) ermöglichen. Im nächsten Schritt muss nun die Industrie Geräte-Updates entwickeln, testen und den Praxen zur Verfügung stellen.