Die Ende Dezember beschlossene Richtlinie zu Qualitätskontrollen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) in Krankenhäusern stößt bei Kliniken auf Widerstand. Die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) werde die Qualität der medizinischen Versorgung im Krankenhaus nicht fördern, heißt es in einer Pressemitteilung des Klinikverbunds Hessen. Die Vorgaben würden voraussichtlich zu mehr Kontrollen führen, die nicht gerechtfertigt seien, erklärte der Vorstandsvorsitzende des Klinikverbunds, Richard Kreutzer.
Die neue Richtlinie legt unter anderem die Anhaltspunkte fest, aus denen sich eine Qualitätskontrolle ergeben können. Nach Ansicht des Klinikverbunds Hessen sind jedoch die Kriterien dafür, wann es zu einer Qualitätsprüfung kommen soll, zu weich. Eine MDK-Kontrolle kann laut der Richtlinie unter anderem dann erfolgen, wenn „konkrete und belastbare“ Anhaltspunkte vorliegen, dass Anforderungen gemäß der Qualitätssicherungs-Richtlinie des G-BA nicht eingehalten werden. Anhaltspunkte können sich laut der neuen Richtlinie auch aus „Implausibilitäten der Angaben“ in den Qualitätsberichten der Krankenhäuser ergeben.
Der Klinikverbund Hessen kritisierte, dass die neue Regelung im Krankenhaus und beim MDK zusätzlichen Aufwand verursache. Durch die Kontrollen würde den Kliniken Personal für die eigentliche Aufgabe der Krankenversorgung entzogen, so der Klinikverbund. Es fehle zudem die Möglichkeit, zu den Ergebnissen Stellung zu nehmen oder Missverständnisse auszuräumen, bevor sie weitergegeben werden.
Im Gemeinsamen Bundeausschuss war es Ende Dezember nach langer Diskussion zu einer Einigung zu den MDK-Qualitätskontrollen gekommen. G-BA, Qualitätssicherungsgremien auf Bundes- und Landesebene und die gesetzlichen Krankenkassen können demnach den MDK mit der Qualitätskontrolle in einem Krankenhaus beauftragen. Die Kontrollen sollen in der Regel vor Ort im Krankenhaus stattfinden – und das erst nach einer Anmeldung. Unangemeldete Kontrollen dürfen laut der Richtlinie nur erfolgen, „wenn eine angemeldete Kontrolle den Kontrollerfolg gefährden würde“.