Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) will künftig auch den Nutzen von Arzneimitteln prüfen, die nur in Krankenhäusern zum Einsatz kommen, und damit eine Preisbremse einführen wie im ambulanten Sektor. Möglich werde dies aufgrund von gesetzlichen Änderungen infolge des Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetzes (AMVSG), teilte der G-BA bereits vergangene Woche mit. „Maßgeblicher Grund für diese Entscheidung ist, dass mit den durch das AMVSG bewirkten Änderungen im Arzneimittelpreisrecht ein jahrelanger Zustand der Rechtsunsicherheit über die Geltungserstreckung des Erstattungsbetrages nach § 130b SGB V beseitigt worden ist“, heißt es in der Erklärung.
Mit dem AMVSG habe der Gesetzgeber endgültig klargestellt, dass der Erstattungsbetrag auch für den stationären Versorgungsbereich als Höchstpreis Geltung beanspruche, argumentiert der G-BA. Parallel zum AMVSG habe der G-BA ein Verfahren zur Anpassung seiner Verfahrensordnung eingeleitet, das in Kürze abgeschlossen sein werde.
„Um weitestgehende Transparenz über unsere Verfahren zu gewährleisten, erhalten auch schon bei laufenden Beratungen die pharmazeutischen Unternehmer entsprechende Hinweise. Weiterhin werden die Neuregelungen auch schon bei laufenden Freistellungsverfahren berücksichtigt“, erklärte der unparteiische Vorsitzende Josef Hecken. Die Krankenhäuser verzeichneten in den zurückliegenden Jahren stark steigende Ausgaben für Arzneimittel.