Herz-, Thorax- und Gefäßchirurgie

Hamburg verschärft Vorgaben für komplexe Behandlungen

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Hamburg verschärft Vorgaben für komplexe Behandlungen
© ©Werner Krueper

Ab Juli dieses Jahres dürfen in Hamburg nur noch die Krankenhäuser eine Herz-, Thorax- oder Gefäßchirurgie betreiben, die neue Personalvorgaben erfüllen und bestimmte medizinische Geräte vorhalten. Das sieht eine Rechtsverordnung vor, die der Hamburger Senat gestern beschlossen hat. Teil der Vorgaben sind unter anderem Personaluntergrenzen für die Pflege auf Intensivstationen in der Herzchirurgie, teilte der Senat mit. Ab Juli müssen die Hamburger Kliniken auf diesen Intensivstationen ein Verhältnis von mindestens einer Pflegekraft je 2,5 Patienten aufweisen. Ein Jahr später sinkt der Wert auf maximal zwei Patienten pro Pflegekraft.

Hamburg hat zudem in 21 Versorgungsbereichen Zentren für besondere Aufgaben im Krankenhausplan ausgewiesen, gab der Senat bekannt. Damit will die Landesregierung die Spezialisierung der Kliniken vorantreiben. Durch die Ausweisung im Krankenhausplan können die Krankenhäuser mit den Krankenkassen über Zuschläge verhandeln. Auf diese Weise können beispielsweise Transplantations-, Herz- oder Traumazentren für spezielle Leistungen eine zusätzliche Vergütung erhalten. Hamburg weist damit nach eigenen Angaben als erstes Land Zentren im Krankenhausplan aus.

Autor

 Hendrik Bensch

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