Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Werbeanzeigen auf dem Ärztebewertungsportal Jameda hat das Unternehmen umgehend auf die Vorgaben reagiert. Jameda habe die Anzeigen auf Arztprofilen, die Grund für das Urteil waren, „nach Vorgaben der Bundesrichter mit sofortiger Wirkung entfernt“, teilte das Unternehmen mit.
Die Bundesrichter hatten gestern geurteilt, dass Jameda nicht als „neutraler Informationsmittler“ auftrete, weil das Bewertungsportal nicht alle Ärzte gleich darstellt. Wer bis gestern die Profile von Ärzten aufrief, die keine Gebühr an Jameda zahlten, erhielt zusätzlich Information zu anderen, konkurrierenden Ärzten vor Ort. Wenn ein Arzt hingegen Geld für sein Profil bezahlte, wurden keine Konkurrenten eingeblendet. Zudem erfuhr der Nutzer nicht, dass der Arzt Werbung geschaltet hatte. Die Bundesrichter hatten deshalb einer Ärztin recht gegeben, die die Löschung ihrer Daten auf dem Portal verlangte.
Durch die Änderungen, die Jameda gestern vorgenommen hat, gebe es nun keinen weiteren Handlungsbedarf, erklärte eine Sprecherin des Portals gegenüber der „Welt“. Einen Anspruch darauf, dass die Anzeigen gelöscht werden, gebe aus ihrer Sicht nicht mehr. „Ärzte können sich nach wie vor nicht aus jameda löschen lassen“, so Jameda-Geschäftsführer Florian Weiß.