Das Land Schleswig-Holstein hat am Freitag einen Gesetzesantrag im Bundesrat vorgestellt, durch den die zeitlichen Begrenzungen für Portalpraxen abgeschafft werden sollen. Der Vorschlag sieht vor, dass die Praxen rund um die Uhr und an allen Tagen als erste Anlauf- und Verteilstelle für Patienten dienen sollen. Derzeit dürfen sie nur während der Notdienstzeiten öffnen – also außerhalb der üblichen Sprechzeiten der niedergelassenen Ärzte. Auf diese Weise könnten die diensthabenden Ärzte echte Notfälle von solchen Patienten trennen, die nur leichte Erkrankungen haben, bergründet Schleswig-Holstein seinen Vorstoß. Die Ressourcen in den Ambulanzen stünden dann wieder den echten Notfällen zur Verfügung. Über den Antrag wird nun in den Fachausschüssen weiter beraten.
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Notfallversorgung
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