Krankenhausreform

Schleswig-Holstein: KHVVG-Zeitplan nicht zu halten

  • Krankenhausreform
Schleswig-Holstein: KHVVG-Zeitplan nicht zu halten
© ©Werner Krueper

Der Zeitplan der Krankenhausreform ist nach Einschätzung Schleswig-Holsteins nicht zu halten.

Dies liege einerseits an der verspäteten Bereitstellung des Groupers, mit dem die von den Krankenhäusern erbrachten Fälle den in der Krankenhausreform definierten Leistungsgruppen zugeordnet werden sollen, berichtete Gesundheitsstaatssekretär Oliver Grundei gestern im Sozialausschuss des Landtages. Andererseits habe das Bundesgesundheitsministerium kürzlich bekannt gegeben, dass mit der Beratung der maßgeblichen noch ausstehenden Leistungsgruppenverordnung erst direkt vor der parlamentarischen Sommerpause im Bundesrat zu rechnen ist. „Damit können weitere Fristen der Krankenhausreform nicht wie vorgesehen eingehalten werden“, so Grundei. Ähnlich hatten sich Vertreter aus Hessen schon vergangene Woche geäußert und auf einen Aufschub der KHVVG-Fristen gedrängt. Der Leistungsgruppen-Ausschuss, der unter anderem mit Vertretern von Bund, Ländern und Verbänden besetzt ist, hat sich inzwischen konstituiert, die fachlichen Beratungen laufen aber gerade erst an.

Länder fordern Anpassungen beim Transformationsfonds

Auch beim Transformationsfonds sind sich Bund und Länder noch nicht einig. Am 21. März soll der Bundesrat über die zustimmungspflichtige Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung beraten. „Schleswig-Holstein setzt sich – wie auch andere Länder – für Verbesserungen an der entsprechenden Verordnung ein, damit dieses Instrument wirksam und praxistauglich werden kann. Für eine echte Transformation sind die Fördertatbestände derzeit zu eng gefasst“, so Grundei. 

 

Der Zeitplan in Schleswig-Holstein sieht für die Umsetzung der Krankenhausreform folgende Schritte vor:

  • Wenn alle maßgeblichen Verordnungen des Bundes – voraussichtlich im Sommer – vorliegen, können die Krankenhäuser im Rahmen einer Selbstauskunft mit den aktuellen Daten aus dem Jahr 2024 einen Antrag auf Ausweisung der Leistungsgruppen stellen.
  • Im Anschluss daran wird der Medizinische Dienst, wenn alle Anträge der Krankenhäuser vorliegen, vom Ministerium mit der Prüfung der Leistungsgruppenvoraussetzungen der jeweiligen Standorte beauftragt.
  • Nach der Prüfung durch den Medizinischen Dienst erstellt dieser ein Gutachten, welches dem Ministerium für das Zuweisungsverfahren zur Verfügung gestellt wird.
  • Dann wird das Ministerium mit den Krankenhäusern in Regionalgespräche eintreten, um mit den Beteiligten die zukünftige Sicherstellung der Versorgung zu erörtern. 
  • Danach ist in Regionalkonferenzen ein enger Austausch mit den Leistungserbringern, den kommunalen Verantwortlichen, der Kassenärztlichen Vereinigung, dem Rettungsdienst, der Krankenhausgesellschaft und den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen vorgesehen. 
  • Ziel ist es, das gesamte Verfahren mit der Zuweisung der Leistungsgruppen an die Krankenhäuser zum 1. Januar 2027 abzuschließen. 
     

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Mit unserem täglichen Newsletter informieren wir bereits rund 10.000 Empfänger über alle wichtigen Meldungen aus den Krankenhäusern und der Gesundheitsbranche

Kontakt zum Kundenservice

Rufen Sie an: 0 56 61 / 73 44-0
Mo - Fr 08:00 bis 17:00 Uhr

Senden Sie uns eine E-Mail:
info@bibliomedmanager.de

Häufige Fragen und Antworten finden Sie im Hilfe-Bereich