Der rheinland-pfälzische Ministerrat hat gestern ein Gesetz auf den Weg gebracht, das die Voraussetzungen für Transplantationsbeauftragte an Kliniken verschärft. Wie das Ärzteblatt berichtet, sollen künftig nur noch Ärzte als Transplantationsbeauftragte arbeiten, die über eine „geeignete Facharztausbildung“ verfügen und das Fortbildungscurriculum „Transplantationsbeauftragter Arzt“ der Bundesärztekammer vom Mai 2015 in der jeweils geltenden Fassung absolviert haben.
Laut Ärzteblatt sollen in Entnahmekrankenhäusern mit mindestens einem ärztlichen Transplantationsbeauftragten Aufgaben von ihm, für die kein ausdrücklicher Arztvorbehalt besteht, auf Gesundheits- und Krankenpfleger mit langjähriger Erfahrung und Leitungsfunktion in der Intensivpflege übertragen werden können – sofern sie auch das Fortbildungscurriculum „Transplantationsbeauftragter Arzt“ der Bundesärztekammer absolviert haben. Um die Rahmenbedingungen zu verbessern, sehe der Gesetzentwurf zudem eine Freistellung der Transplantationsbeauftragten vor. Zugleich sollen die Krankenhäuser verstärkt unterstützt werden, in denen schon Organe gespendet werden.