Die vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) in Auftrag gegebenen Gutachten zur verfassungsrechtlichen Legitimation des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) schätzen die Rechtslage offensichtlich unterschiedlich ein. Wie die Bundesregierung laut dem Informationsdienst des Bundestages in ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion schreibt, liegen die Gutachten seit Dezember 2017 vor.
Weiter heißt es, die Gutachter hätten die verfassungsrechtliche Legitimation des G-BA aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet und seien zu verschiedenen Ergebnissen gekommen. Das BMG prüfe nun eingehend die darin behandelten Fragestellungen und die Vorschläge der Gutachter. Anlass für die in Auftrag gegebenen Gutachten zum G-BA war ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2015 (Az 1 BvR 2056/12).
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BMG-Gutachten zum G-BA