Freiwillige Kooperation reicht im Krisenfall nicht, unterstreicht Jürgen Graf, Chef der Universitätsmedizin Frankfurt. Er fordert verbindliche Vorgaben für einen möglichen NATO-Bündnisfall.
Jürgen Graf, Vorstandsvorsitzender der Universitätsmedizin Frankfurt, fordert eine gesetzliche Grundlage für die zentrale Steuerung der stationären Versorgung in Krisenlagen.
Bislang agierten Krankenhäuser in Netzwerken auf freiwilliger Basis. Für den Ernstfall – etwa im Rahmen eines NATO-Bündnisfalls – reiche das nicht aus, sagt Graf im Interview mit f&w. „Wir haben Netzwerke, aber eher als kooperatives Miteinander, nicht auf Basis einer primär gesetzlichen Legitimation“, so Graf. Notwendig sei ein rechtlicher Rahmen, der zentrale Eingriffe in die Krankenhausstruktur ermögliche.
Fokus auf große Kliniken
Graf spricht sich für eine Konzentration auf Universitätskliniken und Maximalversorger aus. Diese verfügten über die notwendige Interdisziplinarität, Infrastruktur und Krisenstäbe. Kleinere Häuser sollten im Netzwerk angebunden werden, aber nicht eigenständig agieren. „Es müssen die Richtigen tüchtig sein“, betont Graf. Die Vorstellung, alle Kliniken aus Vorsorgegründen erhalten zu müssen, hält er für einen Trugschluss.
Hessen rüstet sich
Das Land Hessen hat mit dem Planungsstab „Stationäre Versorgung“ bereits eine Struktur etabliert, die sich in der Pandemie bewährt hat. Sieben koordinierende Kliniken übernehmen im Krisenfall die Steuerung. Ergänzend arbeitet das Innenministerium an der Schließung von Versorgungslücken – etwa bei Wasser, IT, Kühlung und Objektschutz. Auch Lagerkapazitäten für Medikamente und Verbrauchsmaterial wurden ausgebaut.
Wie sich Krankenhäuser auf militärische Krisen vorbereiten können, welche Rolle zentrale Steuerung spielt und warum nicht jede Klinik krisenfest sein muss – das vollständige Interview mit Jürgen Graf lesen Sie in der Juli-Ausgabe von f&w führen und wirtschaften im Krankenhaus. Ein Abo sichert den Zugang zu allen Inhalten.