Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur stationären Notfallversorgung stößt weiterhin auf Kritik. Der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) warnt davor, das Konzept zu übernehmen, ohne vorher die Wirkung auf die Notfallversorgung und die Krankenhausversorgung insgesamt zu untersuchen. „Die jetzt in Kraft gesetzten Regelungen, werden diejenigen Krankenhäuser, die heute noch eine Basis-Notfallversorgung übernehmen, künftig nicht mehr leisten können, weil sie diese nicht mehr finanziert bekommen“, so VKD-Pressesprecher Falko Milski.
Der Beschluss werde gerade den kleineren Krankenhäusern und den Patienten in ihrer Region zu schaffen machen, so der VKD. „Der Verdacht drängt sich auf, dass so durch die Hintertür auch stationäre Versorgungskapazitäten reduziert werden sollen“, so der VKD. Für die Krankenhausversorgung seien aber allein die Länder zuständig. Sie müssten nun die Auswirkungen der neuen Regelung prüfen.
Der G-BA hatte in der vergangenen Woche ein System für eine gestufte stationäre Notfallversorgung gegen die Stimmen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) beschlossen. Voraussetzung für Zuschläge ist künftig unter anderem, dass ein Patient innerhalb von 30 Minuten von einem Facharzt versorgt werden muss. Kliniken sollen zudem nur noch dann Zuschläge erhalten, wenn sie sich bemühen, mit den niedergelassenen Ärzten zusammenzuarbeiten. Die DKG appellierte deshalb bereits an die Bundesländer, die Zuschlagskriterien nicht anzuerkennen. Die Landesregierungen haben ein Einspruchsrecht gegen die Einstufung von Kliniken durch den G-BA und die Krankenkassen.