Die Reform der Pflegeausbildung rückt näher. Das Bundeskabinett hat heute der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die künftige generalistische Ausbildung zugestimmt. Die Verordnung regelt beispielsweise Einzelheiten zur Ausbildungsstruktur, den Mindestanforderungen, den Ausbildungsinhalten, den Prüfungen und der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Start der neuen Pflegeausbildung soll Anfang 2020 sein. Nun müssen noch der Bundestag und Bundesrat der Verordnung zustimmen.
Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung sorgt für die konkrete Ausgestaltung der Reform der Ausbildung in der Pflege. Im vergangenen Jahr war bereits das Pflegeberufegesetz verabschiedet worden. Es fehlten aber noch die Einzelheiten zur Umsetzung.
Mit der Reform der Pflegeberufe sollen die bislang getrennt geregelten Ausbildungen in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege zusammengeführt werden. Künftig sollen alle Auszubildenden die ersten beiden Jahre gemeinsam lernen. Im dritten Ausbildungsjahr ist dann ein generalistischer Abschluss zur Pflegefachfrau beziehungsweise zum Pflegefachmann vorgesehen. Auch eine Spezialisierung in der Alten- und Kinderkrankenpflege ist dann möglich.