Kliniken in Hessen sollen einen stärkeren Anreiz bekommen, sich einem Verbund anzuschließen. Das sehen Änderungen des Krankenhausgesetzes vor, zu dem gestern im Landtag die erste Lesung stattgefunden hat. Laut dem Gesetzesentwurf sollen Krankenhäuser, die in Verbünden zusammengeschlossen sind oder sich einem Verbund anschließen, in den kommenden drei Jahren von Kürzungen ihrer jährlichen Investitionskostenpauschale verschont bleiben. Die in der Vergangenheit bewilligten Einzelfördermittel sollen nicht mehr auf die seit Beginn des Jahres 2016 geltenden pauschalen Fördermittel angerechnet werden. Nach Berechnungen einer landeseigenen Beratungsgesellschaft könnten von der Gesetzesänderung zwölf Krankenhäuser profitieren. Sie dürfen mit einer Erhöhung ihrer Fördermittel in Höhe von rund 21 Millionen Euro rechnen.
BibliomedManager
Änderungen im Krankenhausgesetz
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