Der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Gerald Gaß, sieht durch ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) die flächendeckende Schlaganfallversorgung in Deutschland gefährdet, heißt es in einer Pressemitteilung der DKG.
"Das Bundessozialgericht greift durch die Neudefinition eines wesentlichen Strukturmerkmals für die Abrechnung der Komplexbehandlung beim akuten Schlaganfall massiv in das Vergütungsgefüge und damit auch in die Versorgung ein. Es ist nicht die Aufgabe des obersten deutschen Sozialgerichts, die Strukturvorgaben zur Versorgung von Schlaganfallpatienten zu definieren. Für diese Festlegungen gibt es im deutschen Gesundheitswesen ein Verfahren, in das Experten eingebunden sind", sagte Gaß.
Im BSG-Urteil sei die bisherige Festlegung, der maximalen Transportzeit von Patienten einer Schlaganfalleinheit in eine neurochirurgische Abteilung neu interpretiert worden. Die bisher geltende Definition spreche ausdrücklich von der Zeit zwischen Rettungstransportbeginn und -ende, also der Fahrzeit des Rettungswagens oder der Flugzeit des Rettungshubschraubers. Das Gericht urteilte nun, dass diese Frist bereits mit der Entscheidung des behandelnden Arztes zur Verlegung in eine Neurochirurgie zu laufen beginne und mit der Übergabe des Patienten an die behandelnden Ärzte der Neurochirugie ende.
"Eine solche Fristsetzung führt in der praktischen Anwendung dazu, dass die Komplexbehandlung des Schlaganfalls nur noch in den Kliniken durchgeführt werden kann, die selbst über eine neurochirurgische Abteilung verfügen. Wir fordern das Bundesgesundheitsministerium auf, einzugreifen und die Strukturvorgaben ihres Instituts (DIMDI) unverzüglich anzupassen. Wir dürfen es nicht zulassen, dass zukünftig die Schlaganfallpatienten lange Wege durch die Republik gefahren werden, bevor eine schnelle Diagnose und Behandlung des Schlaganfalls erfolgen kann", so Gaß.