Der Risikostrukturausgleich (RSA) sollte mit Blick auf seine regionalen Verteilungswirkungen angepasst werden. Das empfiehlt der Wissenschaftliche Beirat zur Weiterentwicklung des RSA beim Bundesversicherungsamt in einem Gutachten. Darin kritisieren die Wissenschaftler, dass der Ausgleichsmechanismus „mit Blick auf die Chancengleichheit im Wettbewerb und mit Blick auf die Vermeidung von Anreizen für regionale Risikoselektion unbefriedigend ist“. Auf Ebene aller Kreise und kreisfreien Städte bestünden derzeit regionale Unterdeckungen von bis zu 260 Euro sowie Überdeckungen von bis zu 342 Euro. Durchschnittlich verfehlten die regionalen Zuweisungen die Leistungsausgaben um rund 77 Euro. „Diese verbliebenen regionalen Über‐ und Unterdeckungen können ein Ansatzpunkt für regionsbezogene Selektionsstrategien der Krankenkassen sein“, heißt es in dem Gutachten.
Nach Ansicht der Wissenschaftler gibt es nun zwei Möglichkeiten, um den Ausgleichsmechanismus zu verbessern. Zum einen könnten die Über‐ und Unterdeckungen ausgeglichen werden; zum anderen könnten regional unterschiedliche Zusatzbeitragssätze eingeführt werden – oder eine Kombination beider Ansätze.