Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Beratungen zu Mindestmengen bei Brustkrebs- und Lungenkrebs-Operationen aufgenommen. Es geht um die Frage, ob Erfahrung und Routine bei diesen Operationen ausschlaggebend für den Erfolg der Behandlung sind und wie viele Eingriffe gegebenenfalls vorausgesetzt werden sollten. Der Beschluss erfolgte einstimmig mit den Stimmen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Der GKV-Spitzenverband hatte zu dem Thema Anträge vorgelegt.
Bislang gibt es zu sieben Leistungen Mindestmengen-Vorgaben, unter anderem zu Leber- und Nieren-Transplantationen. Seit Anfang dieses Jahres ist es für den G-BA leichter geworden, neue Vorgaben für Mindestmengen zu erlassen. Bislang war die Einführung von Mindestmengen an den Nachweis einer Abhängigkeit der Behandlungsqualität von der erbrachten Leistungsmenge „in besonderem Maße“ gebunden. Die Formulierung „in besonderem Maße“ war mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gestrichen worden.