Die Krankenhausreform und strengere Mindestmengenregelungen führen zu mehr Spezialisierung - das zeigt die Mindestmengen-Transparenzkarte 2026 der AOK.
Die Mindestmengen-Transparenzkarte 2026 der AOK zeigt: Komplexe Operationen wie die Bauchspeicheldrüsen-OP konzentrieren sich auf deutlich weniger Klinikstandorte. Die Krankenhausreform und strengere Mindestmengenregelungen führen zu mehr Spezialisierung. Das geht aus der in dieser Woche veröffentlichten Mindestmengen-Transparenzkarte der AOK hervor.
Ein Drittel weniger Kliniken mit Pankreas-Operationen
Seit 2023 ist die Zahl der Klinikstandorte mit risikoreichen Pankreas-Operationen um knapp ein Drittel gesunken. Während 2023 noch 405 Krankenhäuser an der Versorgung beteiligt waren, werden es 2026 nur noch 286 Kliniken sein. Hintergrund ist die Anhebung der vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vorgegebenen Mindestmenge für Pankreas-Operationen von 15 auf 20 Fälle pro Jahr, die von den Kliniken seit Anfang 2025 einzuhalten ist. Eine deutliche Verringerung von Standorten ist 2026 auch bei der Implantation von Kniegelenk-Totalendoprothesen zu verzeichnen.
Nach dem Beschluss zur Anhebung der Mindestmenge für die komplexen Eingriffe am Organsystem Pankreas im Jahr 2021 war bereits in den vergangenen beiden Jahren eine schrittweise Verringerung der Standorte zu verzeichnen, die sich auch im kommenden Jahr fortsetzt. So wird sich die Zahl der an der Versorgung beteiligten Krankenhaus-Standorte von bundesweit 327 in diesem Jahr auf 286 im kommenden Jahr verringern (minus 13 Prozent).
„Es handelt sich hier um relativ selten durchgeführte und hochkomplexe Eingriffe an der Bauchspeicheldrüse, die hohe fachliche Anforderungen stellen und eine gute interdisziplinäre Zusammenarbeit im Team erfordern. Daher ist es positiv für die betroffenen Patient:innen, dass die Mindestmenge Wirkung zeigt und zu einer Konzentration der Versorgung an weniger Standorten mit ausreichend Routine und Erfahrung führt“, betont die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann. Laut Studien gebe es in Kliniken mit höheren Fallzahlen eine statistisch signifikante Verbesserung der Überlebens-Wahrscheinlichkeit, sagt sie.
Weniger Kliniken mit Implantationen von Kniegelenk-Totalendoprothesen
Eine recht deutliche Verringerung von operierenden Klinikstandorten zeigt die Mindestmengen-Transparenzkarte auch bei der Implantation von Kniegelenk-Totalendoprothesen: Während in diesem Jahr noch 892 Standorte an der Versorgung beteiligt sind, werden es 2026 nur noch 821 Standorte sein (minus 8 Prozent). Hierbei handelt es sich vor allem um einen „NRW-Effekt“: 55 der 71 Standorte, die aus der Versorgung ausscheiden, liegen in Nordrhein-Westfalen (NRW).
„Hier zeigen sich die Effekte der Zuweisung der Leistungsgruppen an die Kliniken, die in Nordrhein-Westfalen bereits erfolgt ist. Nachdem es in den letzten Jahren im Bereich der Endoprothetik kaum Bewegung bei der Zahl der operierenden Standorte gab, führen die krankenhausplanerischen Entscheidungen im bevölkerungsreichsten Bundesland jetzt erstmals zu einer deutlichen Konzentration der Versorgung“, so Reimann. Mindestmengen haben das Ziel, dass besonders anspruchsvolle, komplizierte und planbare Operationen und Behandlungen nur in Kliniken durchgeführt werden, die über ein Mindestmaß an Erfahrung verfügen.
„Daran sieht man, wie wichtig eine konsequente Umsetzung der Krankenhausreform einschließlich verbindlicher Qualitätsvorgaben ist. Die Leistungsgruppen in NRW sind die Blaupause für die bundesweite Krankenhausreform. Die Effekte einer qualitätsorientierten Bündelung von Leistungen an geeigneten Standorten werden sich mit der Umsetzung der Reform hoffentlich bundesweit fortsetzen“, ergänzt Reimann.
14 Kliniken mit Berechtigung zu Herztransplantationen
Die Mindestmengen-Transparenzkarte verzeichnet 2026 auch eine zusätzliche Indikation, zu der der Gemeinsame Bundesausschuss bereits 2023 eine neue Mindestmengen-Regelung beschlossen hat: Für Herztransplantationen gilt ab 2026 eine jährliche Mindestmenge von 10 Eingriffen pro Krankenhaus-Standort. Die aktuelle Karte enthält bundesweit 14 Klinik-Standorte, die diese Vorgabe erfüllen und im kommenden Jahr Herzen transplantieren dürfen.
Die Mindestmengen-Regelung zur Versorgung von Früh- und Reifgeborenen mit einem Gewicht von unter 1.250 Gramm, die 2024 von 20 auf 25 Geburten pro Jahr angehoben worden war, zeigt in der aktuellen Entscheidungs-Runde Wirkung: 2026 werden sechs Standorte aus der Versorgung ausscheiden (minus 4 Prozent). Die Mindestmengen-Transparenzkarte für 2026 verzeichnet noch 140 Zentren, die nächstes Jahr an der Frühchen-Versorgung beteiligt sein werden. Die Mindestmengen-Regelung wird aktuell von den Bundesländern Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt beklagt. Laut Reimann haben Studien belegt, dass eine ausreichende Fallzahl zu einem besseren Überleben der Frühgeborenen mit besonders geringem Geburtsgewicht führen könnten. Somit sei die Mindestmenge ist ein wertvolles Instrument zur Verbesserung der Versorgungsqualität. Reimann hoffe daher, dass die Klage erfolglos bleiben wird.
Die erst 2024 „scharf geschaltete“ und in diesem Jahr noch einmal von 50 auf 100 Fälle pro Jahr angehobene Mindestmenge zur Brustkrebs-Versorgung führt dazu, dass sich die Zahl der operierenden Kliniken im kommenden Jahr von 393 auf 377 reduziert (minus vier Prozent). Weniger Bewegung erzeugt die ebenfalls seit 2024 umzusetzende und in diesem Jahr von 40 auf 75 Fälle pro Jahr angehobene Mindestmengen für die thoraxchirurgische Behandlung von Lungenkrebs: Hier scheiden lediglich zwei Standorte aus der Versorgung aus (Verringerung von 144 auf 142 Standorte, minus ein Prozent). Auch bei den Stammzell-Transplantationen, bei denen die Mindestmengen zuletzt von 25 auf 40 Fälle angehoben worden war, scheint der Konzentrationsprozess nach deutlichen Rückgängen der operierenden Standorte in den letzten Jahren mehr oder weniger abgeschlossen zu sein: Die Zahl der zu Stammzell-Transplantationen berechtigten Kliniken verringert sich von 48 auf 46 (minus vier Prozent).
Gegenläufiger Trend: Mehr Standorte für Ösophagus-Operationen
Bei den komplexen Operationen an der Speiseröhre (Ösophagus), bei denen es in den letzten Entscheidungsrunden infolge einer Anhebung der Mindestmengen von zehn auf 26 Fälle einen starken Konzentrationsprozess gegeben hatte, zeigt die Übersicht der AOK für 2026 sogar einen gegenläufigen Trend: Hier erhöht sich die Zahl der Standorte mit OP-Erlaubnis wieder von 107 auf 111 (plus vier Prozent). Bei den Lebertransplantationen bleibt die Zahl der an der Versorgung beteiligten Standorte unverändert bei 18. Während bei den Nierentransplantationen im vergangenen Jahr ein kleiner Zuwachs von 36 auf 38 Standorte zu verzeichnen war, wird es im kommenden Jahr wieder einen Rückgang von 38 auf 35 Kliniken geben (minus ach Prozent).
Die Mindestmengen-Transparenzkarte zeigt für 2026 insgesamt 1.006 Krankenhaus-Standorte, die die Erlaubnis zu mindestmengenrelevanten Operationen mit besonders hohen Risiken für die Patient:innen erhalten haben. Zum Vergleich: In der ersten Karte von 2019 waren es noch 1.201 Standorte. In der Karte für 2026 sind auch wieder die von den Krankenhäusern gemeldeten Fallzahlen abrufbar, die Grundlage für die Entscheidungen der Landesverbände der Krankenkassen über die Behandlungserlaubnis für das Folgejahr sind. Die Mindestmengen-Transparenzliste der AOK wird bei Änderungen im Laufe des Jahres jeweils zeitnah aktualisiert.
Die Mindestmengen werden vom G-BA festgelegt und regelmäßig überprüft. Im Jahr 2026 gelten Mindestmengen für die Implantation von künstlichen Kniegelenken (50 Fälle pro Jahr), Transplantationen von Leber (20), Niere (25) und Stammzellen (40), komplexe Operationen an der Speiseröhre (26) und an der Bauspeicheldrüse (20), die Versorgung von Früh- und Reifgeborenen mit einem Aufnahmegewicht von unter 1.250 Gramm (25), Brustkrebs-Operationen (100), thoraxchirurgische Behandlungen von Lungenkrebs (75 Fälle) sowie für Herztransplantationen (10 Fälle pro Jahr).
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