Pflegepersonal-Stärkungsgesetz

Kabinett beschließt Gesetzentwurf für mehr Pflegekräfte

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Kabinett beschließt Gesetzentwurf für mehr Pflegekräfte
© Bundesregierung/Kugler

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetzes beschlossen, das unter anderem das „Sofortprogramm Pflege“ umsetzt. Mit Blick auf die Krankenhäuser sieht das Gesetz unter anderem vor, dass künftig die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und Private Krankenversicherung (PKV) jede zusätzliche oder aufgestockte Pflegestelle vollständig finanzieren. Zudem sollen den Kliniken ab diesem Jahr die Tarifsteigerungen für die Pflegekräfte im Krankenhaus vollständig erstattet werden. Die Finanzierung der Pflegepersonalkosten der Krankenhäuser wird ab dem Jahr 2020 auf eine von den Fallpauschalen unabhängige, krankenhausindividuelle Vergütung umgestellt. Ab dem gleichen Jahr sollen zudem Personaluntergrenzen für die Pflege in allen bettenführenden Abteilungen gelten.

Zu den Personaluntergrenzen soll das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) ab Mai 2020 jährlich für jedes Krankenhaus einen sogenannten Pflegepersonalquotienten ermitteln. Der Wert beschreibt das Verhältnis der Anzahl der Vollzeitkräfte im Pflegedienst zu dem Pflegeaufwand eines Krankenhauses. Das Bundesgesundheitsministerium soll dann anhand der Pflegepersonalquotienten eine Untergrenze festlegen. Die Untergrenze soll das Verhältnis zwischen Pflegepersonal und Pflegeaufwand sein, bei dem „widerlegbar vermutet wird, dass eine nicht patientengefährdende pflegerische Versorgung noch gewährleistet ist“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Bereits für das Budgetjahr 2020 sollen Sanktionen festgelegt werden. Die Sanktionen könnten jedoch auch stufenweise eingeführt werden.

Die Personaluntergrenzen seien eine „wichtige Maßnahme, um sicherzustellen, dass Krankenhäuser strukturell ausreichend Pflegekräfte haben“, sagte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) heute vor Journalisten in Berlin. Wer auf Dauer zu wenige Pflegekräfte habe, müsse die Behandlungszahlen reduzieren und möglicherweise Abteilungen schließen, so Spahn. Der Gesundheitsminister machte zudem deutlich, dass er Druck bei den Verhandlungen zu den Personaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen machen will. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband haben hierzu bislang keine Einigung erzielt. Spahn kündigte nun an, dass er sich den Verhandlungsstand anschauen wolle. Falls es nicht vorangehe, könne es „zeitnah“ zu einer Ersatzvornahme kommen – also zu Vorgaben durch das Ministerium.

Teil des Gesetzes sind zudem Änderungen bei der stationären Notfallversorgung. Zukünftig sollen die Zuschläge für die Teilnahme an der Notfallversorgung sowie die Abschläge für die Nichtteilnahme nicht zu einem Sinken beziehungsweise Anstieg des Landesbasisfallwerts führen. Die Zu- oder Abschläge sollen also zukünftig ohne eine Verbindung zum Landesbasisfallwert vergütet werden.

Im Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes sind zudem einige weitere Vorhaben festgelegt:

  • Der Krankenhausstrukturfonds wird ab 2019 für vier Jahre mit einem Volumen von einer Milliarde Euro jährlich fortgesetzt.
  • Die Aus­bildungsvergütungen von Auszubildenden in der Kinderkrankenpflege, Krankenpflege und Kranken­pflegehilfe im ersten Ausbildungsjahr werden ab 2019 vollständig von den Kostenträgern refinanziert.
  • In der stationären Altenpflege werden 13.000 Stellen neu geschaffen und von der Gesetzlichen Krankenversicherung ohne finanzielle Beteiligung der Pflegebedürftigen finanziert.

Autor

 Hendrik Bensch

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