Die Kassenärzte drängen darauf, beim Terminservice- und Versorgungsgesetz mit Blick auf die elektronische Patientenakte nachzubessern. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) begrüßten zwar, dass die elektronische Patientenakte verpflichtend eingeführt werden soll, heißt es in einer Erklärung der Kassenärzte. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Krankenkassen ab 2021 ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte zur Verfügung stellen müssen. KBV und KVen beklagen jedoch, dass der Referentenentwurf keine Regelungen zur Interoperabilität und gemeinsamen Nutzung von medizinischen Daten enthält. Die Kassenärzte fordern deshalb, die technischen Vorgaben für den medizinischen Datenaustausch festzulegen. So solle sichergestellt werden, dass alle Arztpraxen die Daten in gleicher Weise für eine elektronische Patientenakte nutzen könnten.
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