Der Marburger Bund (MB) und der Bundesverband Gesundheits-IT (BVITG) haben Änderungen zur elektronischen Patientenakte im Terminservice- und Versorgungsgesetz angemahnt. Mit Blick auf die Zugriffsrechte sei der Gesetzentwurf noch „höchst missverständlich“, kritisierte MB-Bundesvorstandsmitglied Peter Bobbert. „Eine einmal erteilte Einwilligung des Versicherten, Daten über die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen an Dritte zu übermitteln, darf kein Freibrief für Datenhandel sein“, so Bobbert. Derzeit scheine jedoch nicht ausgeschlossen, dass Patientendaten von kommerziellen Unternehmen eingesehen werden können. Unternehmen, die die Akten entwickeln, dürften keinesfalls Zugriff auf sensible medizinische Informationen erhalten, fordert Bobbert.
Positiv sieht der BVITG die geplante Gesetzesvorgabe, dass alle gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten ab dem Jahr 2021 eine elektronische Patientenakte anbieten müssen. Dabei solle jedoch auch sichergestellt werden, dass die Versicherten frei unter den Angeboten wählen können. Die Kosten für die Patientenakte sollten den Versicherten unabhängig davon erstattet werden, ob es sich um ein Angebot von der eigenen Krankenkasse handelt oder nicht, fordert BVITG-Geschäftsführer Sebastian Zilch. So könnten die Angebote von Unternehmen und Krankenkassen in einem fairen Wettbewerb treten.